außergewöhnliche Kündigung

WKZ Wohnkompetenzzentren über den Streit der Verbraucherschützer mit den Bausparkassen

Kündigungsklausel soll angepasst werden, ohne zu „irritieren“ Ludwigsburg, 23.01.2018. „Die Bausparkassen haben es nicht leicht. Auf der einen Seite wollen sie nicht in zinsschwachen Jahren, wie derzeit, durch hohe Habenzinsen angesparter Verträge über Gebühr in Anspruch genommen werden. Auf der anderen Seite brauchen sie Planbarkeit, dass die Kunden keine lange schlummernden Verträge mit günstigen Darlehenskonditionen abrufen, sollten die Zinsen doch einmal steigen“, bringt Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren die derzeitige Diskussion zwischen Verbraucherschützern und Bausparkassen auf den Punkt. Denn in beiden Fällen könnte die Gesamtheit der Bausparer der jeweiligen Anbieter bedrohlich belastet werden. Zumindest dann, wenn die jeweiligen Zinsphasen länger dauern. Wann darf eine Bausparkasse kündigen „Vor Gericht gab es daher mehrere Entscheidungen, die mal der einen Seite, mal der anderen Seite mehr...

Inhalt abgleichen