agb-onlineshop

Doppelvorteil für den Versandhandel

Durch die Servicepartnerschaft zwischen Telekompetenz und dem Händlerbund ergeben sich seit kurzem neue Rabatte und Vorteile für Onlinehändler: Die Unternehmen sind überein gekommen, Ihren jeweiligen Kunden/Mitgliedern Preisnachlässe zu gewähren. Telekompetenz bietet im Schwerpunkt die Artikelerfassung und Sortimentspflege im Excel, die Firma liefert importfähige .csv-Dateien. Ein Sortiment kann auf diese Weise komplett neu erfasst und problemlos in das Warenwirtschaftssystem des Shops importiert werden. Auch Ergänzungen und Anpassungen bestehender Datensätze sind ohne weiteres möglich, z.B. um das Sortiment zusätzlich auf verschiedenen Handelsplattformen wie Rakuten, ebay, Yatego,… anzubieten. Die Inhaberin von Telekompetenz formuliert es so: „Betrachten Sie uns bitte als menschliche Schnittstelle zu fast allen Warenwirtschaftssystemen und Handelsplattformen.“ Die faire und transparente Abrechnung erfolgt pro Datensatz....

Abmahnung Waldorf Frommer

Innerhalb einer solchen urheberrechtlichen Abmahnung werden stets dieselben Ansprüche geltend gemacht. Vornehmlich wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Damit soll zukünftigen Urheberrechtsverstößen vorgebeugt werden. Mit der Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Betroffene nämlich, zukünftig nicht erneut das der Abmahnung gegenständliche Werk erneut anderen Personen im Rahmen einer Tauschbörse zur Verfügung zu stellen. Abschreckende Wirkung für einen erneuten Verstoß hat hier in jedem Fall die dann fällig werdende Vertragsstrafe, die sich bis auf einen Betrag von 5.000,00 Euro belaufen kann. Neben der Unterlassungserklärung werden natürlich auch noch Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht, die sich aus Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten zusammensetzen. Sofern die Abmahnung einen Film oder einen Musiktitel zum Gegenstand hat, werden diese Schadensersatzansprüche auf einen...

Die Handelsplattform eBay und die Anbieterkennzeichnung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind optimal dazu geeignet, dem Verkäufer die auf eBay vorliegenden Informationspflichten wiederzugeben. Insbesondere sind klare Informationen in der Sache zu tätigen, wie es bei eBay zu einem Vertragsschluss zwischen einem Verkäufer und dem Käufer bzw. Bieter kommt. Aus diesem Grunde ist es empfehlenswert einer der geltenden Rechtsprechung lückenlos entsprechende AGB sein eigen zu nennen. In der AGB Online Shop können zudem weitere sinnvolle Klauseln, beispielsweise die Regelung über die Rücksendekosten für Waren unter einem Kaufpreis von 40,00 Euro, vereinbart werden. Ist es gewünscht den Käufern diese Rücksendekosten aufzuerlegen und wird in der verwendeten Widerrufsbelehrung die entsprechende Klausel hineingeschrieben, erwartet die herrschende Meinung in der Rechtsprechung, dass dies zum Schutze des Käufers zusätzlich zur Widerrufsbelehrung nochmals separat mit dem Verbraucher vereinbart werden...

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