Zeitverhältnisse

MCM Investor Management AG: Zeitmietverträge sind nicht immer zulässig

Geht es um Zeitmietverträge, muss der Vermieter einen Grund nennen, damit diese überhaupt zulässig sind Magdeburg, 07.06.2019. In dieser Woche beschäftigen sich die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg mit dem Thema Zeitmietverträge und wann diese zulässig sind. „Zunächst lässt sich sagen, dass zeitliche Befristungen im Mietvertrag nicht so leichtfertig als zulässig anerkannt werden können. Dies bedeutet, dass der Vermieter auf jeden Fall einen triftigen Grund nennen muss“, erklärt die MCM Investor Management AG. Auf der anderen Seit sei es laut MCM Investor auch möglich, dass Mieter und Vermieter einen Zeitraum im Vorfeld festlegen, in welchem eine Kündigung ausgeschlossen ist. Laut Deutschen Mieterbund (DMB) werden hierzulande im Jahr rund zwei Millionen Mietverträge abgeschlossen. „Fehler, die Mietern aus Unwissen bei Vertragsabschluss passieren, können sich später als problematisch herausstellen....

Inhalt abgleichen