Zeiterfasusngssystem
06.06.2019: Wirtschaft | Arbeitszeiterfassung | Dienstplanung | Gericht | mitarbeiter | Urteil | Zeiterfasusngssystem
Pressetext verfasst von Shiftbase am Do, 2019-06-06 14:37.
Das Jüngste Gericht für Arbeitgeber?
Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet Arbeitgeber künftig zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten. Welche Folgen das Phantom der Stempeluhr für Deutschland?
EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung
Seit dem 1. Januar 2015 gilt der Mindestlohn mit seinen gesetzlichen Regelungen zur Aufzeichnungspflicht. Arbeitgeber in bestimmten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen sind nach § 2a SchwarzArbG dazu verpflichtet die tägliche Arbeitszeit zu dokumentieren. Der Arbeitgeber ist fu?r die Vollständigkeit und Richtigkeit der Aufzeichnungen verantwortlich. Mit dem EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Alle EU-Staaten müssten dies durchsetzen, entschieden die obersten EU-Richter. Der EuGH sagt: "Nur so könne man sicherstellen, dass sich ein Arbeitgeber an die Vorschriften hält, die die Arbeitnehmer schützen sollen."(Zitat)
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