Willkür

08.05.2011: | | |

Straflosigkeit von Rechtsbeugung

"Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft" (§ 339 StGB, Rechtsbeugung). Höchstrichterliche Falschinterpretation Dazu erklärt der Bundesgerichtshof: "Nach ständiger Rechtsprechung stellt nicht jede unrichtige Rechtsanwendung eine Beugung des Rechts im Sinne von § 339 StGB dar. Nur der Rechtsbruch als elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege soll unter Strafe gestellt sein. Rechtsbeugung begeht...

Polizisten fragen nach Postzustellung

Am 06.05.2011 fahren zwei Polizisten in Uniform mit ihrem Streifenwagen beim Verf. vor. Sie seien vom Amtsgericht Dorsten geschickt worden, um zu fragen, ob der Verf. die Ladung zum Gerichtstermin am 26.05.2011 (Prozess wegen angeblichen "Missbrauchs von Titeln") erhalten habe. Chronologie Am 15.04.2011 ist diese Ladung als "förmliche Zustellung", d.h. mit Vermerk des Postboten, in den Briefkasten eingeworfen worden. Am 17.04.2011 hatten deswegen bereits mehrere Personen gegen die "Verfolgung unseres katholischen Glaubens" u.a. bei "Amtsgericht Dorsten" und "Staatsanwaltschaft Essen" protestiert und dabei ganz ausdrücklich auf...

Der Hartz-IV-Berg kreißte und gebar Ursula von der Leyen

Der Berg kreißte und gebar Ursula von der Leyen: Hartz-IV-Empfängerinnen und Hartz-IV-Empfänger sollen monatlich fünf Euro mehr bekommen. Für Tabak und Bier gibt es kein Geld mehr, dafür gibt es Geld für einen Internetzugang. Schon bald wird die Bundesarbeitsministerin folgende Rechnung aufmachen: 19,37 Euro für Zigaretten und Alkohol fallen weg, dennoch steigt der Regelsatz von 359 auf 364 Euro. Macht also eigentlich eine Erhöhung um 24,37 Euro. Doch: Diese Rechnung wird nicht aufgehen. Die Bundestags-Opposition will im Bundesrat der Maus eine Falle stellen. Wenn die erst tot ist, muss Ursula von der Leyen etwas Neues...

20.09.2010: Demonstration gegen die Willkür der Jugendämter in Stuttgart

Demo am Weltkindertag: "Kampf gegen die Willkür der Jugendämter und für unsere Kinder" Wann? 20.09.2010 (Weltkindertag) 12-18 Uhr Wo? in Stuttgart, Königstraße (Fußgängerzone) beim Schlossplatz, gegenüber Königsbau Die Veranstaltung setzt die Reihe der Demonstrationen gegen Jugendämter bundesweit fort, so auch in Stuttgart. Für Live-Musik und Gute Laune ist gesorgt. Als Gäste wurden eingeladen: • Die Buchautorin Karin Jäckel. Sie befasst sich kritisch mit familienrechtlichen Themen • Die Zeitschrift für mehr Fairness im Familienrecht: papa-ya Weitere Programmpunkte: • Kinderwagen-Aktion (leider...

Radtour für Eltern- und Kinderrechte von Rüsselsheim bis nach Stuttgart

Mütter und Väter strampeln vom 18. bis 20. September fast 200 Kilometer für die Bamberger Erklärung, die vor drei Jahren von der Konferenz der Nicht-Regierungs-Organisationen (NGO) des Europarates verabschiedet worden ist. Die Radlerinnen und Radler starten in Rüsselsheim, die Tour endet in Stuttgart. Organisiert wird die Fahrt von der Europäischen Vereinigung für Kinderrechte (EAFCHR), die bei Facebook bereits fast 2 000 Freunde hat. Gegründet worden ist dieser Verein am 8. Juli 2010 in Gladbeck. Schlechte Erfahrungen mit Jugendämtern waren der Anlass. Marcin Lubicki, Vorsitzender des Petitionsausschusses des Europäischen...

Öffentlichkeit von Verhandlungen in Familiensachen

Dem § 170 GVG ist unter 2. folgendes zu entnehmen. Das Gericht kann die Öffentlichckeit zulassen, jedoch nicht gegen den Willen eines Beteiligten. Komischerweise ist es immer das Jugendamt, welches die Öffentlichkeit verweigert bzw. verhindert. Wird von diesem Amt befürchtet, dass Tatsachen aufgedeckt werden und die Willkür von Jugendämtern ans Tageslicht kommt? Verhält es sich so wie bei einem Kriminellen, der auch das Tageslicht scheut? Wer nichts zu befürchten hat, braucht auch nichts zu verheimlichen. Es stellen sich daher folgende Fragen: Warum untersteht ein Jugendamt keiner Fachaufsicht, wie es bei...

Kann Jugendamt von Lüneburg Kindesunwohlpreis verteidigen? Oldenburg im Scheinwerferlicht

Noch hat das Jugendamt von Lüneburg die Schale. Keine Behörde tut mehr für das Kindesunwohl, entschied 2009 eine knappe Mehrheit. Mönchengladbach hatte zwar vieles für den Umfragegewinn getan, doch: Es reichte nicht ganz. Obwohl: Mitarbeiterinnen dieses Jugendamtes haben im vergangenen Jahr eine weite Dienstreise gemacht, bevor sie wenige Tage später nicht mehr zuständig waren. Motto: "Mehr als pleite kann die Stadt nicht sein." Inzwischen sind die Medienscheinwerfer auf das Jugendamt in Oldenburg gerichtet worden. Im Lichtkegel sieht man: Eine Altenpflegerin und einen Altenpfleger mit sechs Kindern. Die sind über Nacht weg...

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