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Grundschuldbesicherte Darlehen sind zur Finanzierung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG ohne Prospekt

Mit deutschen, werthaltigen Immobilien besicherte Darlehen sind das einzige Instrument, das ohne Volumenbegrenzung am freien Kapitalmarkt prospektfrei platziert werden darf. Zur Kapitalaufnahme mit grundschuldbesicherten Darlehen ist kein BaFin-Prospekt möglich, so Dr. jur. Horst Werner ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ).? Die BaFin hat einen eingereichten Prospekt abgelehnt, zu genehmigen. Die BaFin teilte mit, dass grundschuldbesicherte Darlehen nicht prospektpflichtig seien und überhaupt nicht genehmigungsfähig sind. Die BaFin schrieb deshalb schon im April 2016 wörtlich : „grundschuldbesicherte Darlehen sind keine Vermögensanlagen i.S.d. § 1 Abs. 2 VermAnlG“ und somit keine Finanzinstrumente im Sinne des Kreditwesen- gesetzes (KWG) . Dies schließt auch die Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG aus, da in Nr. 7 „sonstige Anlagen“, aber keine Darlehen...

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