Versicherungsbestand

Bestandsverkauf im Todesfall - Ist beim Tod des Einzelmaklers das Lebenswerk verloren?

Oliver Petersen, Vorstand vom Makler Nachfolger Club e.V. über den Verkauf von Maklerbeständen nach dem Tod des Einzelmaklers. Leider erreichen uns in der letzten Zeit vermehrt Anfragen von Hinterbliebenen verstorbener Versicherungsmakler, die sich an uns wenden, um den Bestand aus der Erbmasse des Erblassers zu veräußern. Doch ist das überhaupt möglich? Viele Maklerkollegen sind als Einzelmakler tätig und mit dem Tod erlöschen erstens die Maklerverträge, zweitens das Gewerbe, drittens die Gewerbeerlaubnis und viertens die Courtagezusagen. Ist noch etwas zu retten? Ob da noch etwas zu retten ist, hängt bei Einzelmaklern sehr davon ab, ob in den Maklerverträgen eine Nachfolgeklausel vereinbart wurde. Bestehen diese nicht, befinden wir uns in einer schwierigen Situation, denn zunächst muss geklärt werden, wer die personenbezogenen Daten des Maklerbestandes überhaupt haben darf und wenn das geklärt ist, ob derjenige sie weitergeben,...

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