Verordnungsentwurf

Cell Broadcast reicht zur Katastrophenwarnung nicht aus

Die IfKom bewerten Cell Broadcast als eine ergänzende Maßnahme, um rechtzeitig Warnmeldungen in bestimmten Gebieten aussenden zu können. Der Deutsche Bundestag hatte bereits im Sommer mit dem neuen Paragraphen 164a des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die Mobilfunknetzbetreiber verpflichtet, technische und organisatorische Vorkehrungen zu treffen, um jederzeit und unverzüglich Warnungen auszusenden. Mit einer Warnung über das "Cell Broadcast" (CB) genannte Verfahren sollen alle Mobilfunkteilnehmer, die mit einem dafür empfangsbereiten Mobilfunkendgerät in einer Mobilfunkzelle eingebucht sind, erreicht werden. Nunmehr hat die amtierende Bundesregierung einen Verordnungsentwurf erstellt, der die Einzelheiten regeln soll. Der Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation ( IfKom e. V. ) hat dazu im Rahmen der Verbändeanhörung Stellung genommen. Nach Auffassung der IfKom regelt der Verordnungsentwurf zwar die technischen und organisatorischen...

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