Vermögensanlagen

Neue Regeln für Vermittler von Vermögensanlagen

Göttingen, 31. Mai 2012 – Für Vermittler und Berater heißt es jetzt aufgepasst: Ab dem 01. Juni 2012 werden Vermögensanlagen als Finanzinstrumente im Sinne des WpHG und des KWG eingestuft. In Sachen Geschlossene Fonds gelten damit für Berater und Vermittler neue Erlaubnis-, Beratungs-, Dokumentations- und Informationspflichten. Ab 2013 sind auch freie gewerbliche Anlagenvermittler betroffen. Der 01. Juni 2012 ist Stichtag für die Vermittlungs- und Beratertätigkeit im Vermögensanlagenbereich. Denn grundsätzlich ist nun eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen nach § 32 KWG erforderlich. In Sachen Beratung,...

Mit Wertpapieren oder Vermögensanlagen Kapital mit Dr. Horst Siegfried Werner beschaffen für Unternehmen

Finanzierungsinstrumente in Form von Wertpapieren ( Aktien, Anleihen, Genussscheinpapiere ) oder wertpapierlose Vermögensanlagen, also nicht wertpapierverbriefte Beteiligungsformen ( stille Beteiligungen, Kommandit-Anteile oder vinkulierte Namensgenussrechte ) sind ohne Banken jederzeit realisierbar ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Der Beteiligungsspezialist Dr. Horst Siegfried Werner von der Dr. Werner Financial Service AG mit praxisorientierter Erfahrung und vielen Unternehmens-Referenzen hilft, Kapital und Finanzierungen ohne Kreditinstitute zu beschaffen. Interessenten erhalten kostenlos die Finanzierungs-Fachbroschüre "Kapitalbeschaffung...

Entwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittlerrechts – Ein zweischneidiges Schwert?

Göttingen, 21. Februar 2011 - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium der Finanzen haben am 17. Februar 2011 den angekündigten Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen Regelungslücken in bislang wenig regulierten Produktbereichen wie z.B. Geschlossenen Fonds beseitigt werden, um einen einheitlich hohen Schutz vor allem für private Anleger gewährleisten zu können. Beim Vertrieb von Finanzprodukten gelten damit für Banken und freie Vermittler die gleichen Spielregeln. Entsprechend den neuen Regeln des...

Genussscheine, stille Beteiligungen, Nachrang-Anleihen als Mezzanine-Kapital zur Unternehmensfinanzierung

Genussscheine und stille Beteiligungen sind die einzigen Rechtsformen des Mezzanine-Kapitals, die als bilanzrechtliches Eigenkapital ausgestaltet werden können ( siehe http://www.finanzierung-ohne-bank.de )während Nachrang-Anleihen als Verbindlichkeiten lediglich "wirtschaftliches Eigenkapital" bedeuten können. Genussscheine können sowohl als Wertpapiere mit ISIN / WKN-Nr. ausgegeben werden und sind damit börsennotizfähig. Sie sind aber auch als bloße Genussrechte ohne Wertpapiercharakter emittierbar, so daß sie kapitalmarktrechtlich zu den Vermögensanlagen zählen. Mezzanine-Kapital ist eine stimmrechtslose Eigenkapital-Finanzierungsform,...

BMF kündigt Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes für April 2010 an

Göttingen, 05. März 2010 - Mit Pressemitteilung vom 03. März hat der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble angekündigt, noch im April einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes vorzustellen. Kernpunkt ist die Ausdehnung der Geltung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) auch auf Vermögensanlagen. Vorgesehen ist für Institute auch in diesem Bereich die Einführung einer Beratungsprotokollpflicht sowie eines Registrierungs- und Sanktionsregimes in Bezug auf die Anlageberatung. Gleichzeitig beinhaltet der Vorschlag eine Verschärfung...

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