Verbrauchern

Verbraucherschutz: Unternehmen sind nicht verpflichtet, Verbrauchern als Kommunikationsmittel eine Telefonnummer oder E-Mailadre

EuGH, Urteil vom 10.7.2019 – Az.: C-649/17 Mit Urteil vom 10.07.2019 hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg der Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen dem Online-Riesen Amazon vor dem Bundesgerichtshof endgültig einen Riegel vorgeschoben. Der Bundesverband wollte vom BGH feststellen lassen, dass Amazon mangels Angabe von Telefon- bzw. Telefaxnummer und E-Mail gegen gesetzliche Verpflichtungen verstoße. Erst nach Durchlaufen mehrerer Schritte könne man bei Amazon mit einem Ansprechpartner in Kontakt treten. Im deutschen Fernabsatzrecht ist der Unternehmer dagegen verpflichtet, „seine Telefonnummer und gegebenenfalls seine Telefaxnummer und E Mail-Adresse“ zur Verfügung zu stellen (§ 312 d BGB i.V.m. Art. 246 a EGBGB). Damit würde es dem Verbraucher an einem effizienten Mittel zur Kontaktaufnahme fehlen. Der BGH hatte diese Frage zur...

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