Unterlassungsanspruch

Markenrecht: BGH zur markenrechtlichen Verletzung durch Verlinkungen Amazons auf Produkte Dritter in Google (ORTLIEB II)

Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. Juli 2019, AZ.: I ZR 29/18 Druckversion Der BGH hat mit Urteil vom 25. Juli 2019 (sog. ORTLIEB-II-Urteil) dem Unterlassungsanspruch gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 MarkenG stattgegeben und die Revision (Vorinstanzen: LG München, Urt. v. 12.01.2017 - 17 HK O 22589/15 und OLG München, Urt. v. 11.01.2018 - 29 U 486/17) zurückgewiesen. Die Klägerin (Inhaberin der deutschen Wortmarke „ORTLIEB“) wendete sich gegen die von den Beklagten (Gesellschaften des Amazon-Konzerns) gebuchten Anzeigen in die Google-Suchfunktion, die nach Eingabe von Suchbegriffen im Zusammenhang mit der Wortmarke der Klägerin (z.B. Ortlieb Fahrradtasche) neben den Produkten der Klägerin auch ähnliche Produkte anderer Hersteller in einer Angebotsübersicht zeigten. Anfang diesen Jahres wurde in einem ähnlichen Fall die Revision zum BGH nicht zugelassen, da nach Auffassung des Gerichts die wesentlichen Markenrechtsfragen...

Rechte der Anwohner der Admiralsbrücke

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zum Thema Kneipenlärm und Gaststättenlärm und Lärm von Straßenpartys. Was kann der Mieter tun bei Lärmbelästigung an Orten wie der Admiralsbrücke in Berlin und ähnlichen Fällen? Wie kann der Mieter wieder zu Ruhe in seiner Wohnung kommen? (Schallschutzfenster wegen Straßenlärm, Minderung der Miete wegen Gaststättenlärm) Seit einem älteren Urteil des Landgerichts Berlin (Urteil vom 2.2.2006, Aktenzeichen 67 S 235/04) gilt in Berlin, dass der Mieter grundsätzlich einen Anspruch gegen seinen Vermieter auf Unterbindung von nächtlichem Kneipen- bzw. Gaststättenlärm hat. Vor dem Fenster des Mieters versammelten sich nach 22:00 Uhr regelmäßig Besucher einer benachbarten Gaststätte und verursachten Lärm. Das Argument des Vermieters, in einer Großstadt wie Berlin müsse man im innerstädtischen Bereich Straßenlärm hinnehmen,...

Wettbewerbsrecht: Bewerbung von Re-Recordings als „Number 1 Hits“ wettbewerbswidrig.

(c) 2010 Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln Oberlandesgericht Nürnberg, 16.10.2010, Az.: 3 U 914/10 Die Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen ist in Deutschland an enge Voraussetzungen geknüpft. Gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist eine geschäftliche Handlung (Werbung) irreführend, wenn sie unwahre Angaben oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung enthält. Als solche Eigenschaften führt das Gesetz zum Beispiel die Verfügbarkeit, Art, Ausführung, Vorteile, Risiken, Zusammensetzung oder das Zubehör der Produkte oder Dienstleistungen auf. Macht der Wettbewerber demgemäß falsche Angaben über solche Eigenschaften seines Produkts in seiner Werbung, haben andere Wettbewerber einen Unterlassungsanspruch gem. § 8 Abs. 1, §§ 3, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 n. F. UWG. Das OLG Nürnberg hatte nun in der oben genannten Entscheidung...

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