Unionsmarke

Markenrecht: Adidas verliert Schutz an einer der Drei-Streifen-Marken

In einer markenrechtlichen Auseinandersetzung zwischen adidas und dem belgischen Unternehmen Shoe Branding Europe BVBA entschied das Gericht der Europäischen Union (EuG) am 19. Juni 2019 (Rechtssache T-307/17), dass mangels Unterscheidungskraft folgende Unionsmarke von adidas nichtig ist: Shoe Branding Europe, das auch im Jahr 2009 einen markenrechtlichen Konflikt mit adidas hatte und damals unterlag, beantragte die Löschung der Unionsmarke von adidas, die im Jahr 2014 vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) für Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen eingetragen wurde. In der Anmeldung wurde die Marke damals von adidas als Marke aus drei parallelen und im gleichen Abstand zueinander angeordneten Streifen einheitlicher Breite beschrieben, die in beliebiger Richtung an der Ware angebracht sind. Im Jahr 2016 erklärte das EUIPO aufgrund des Antrags auf Nichtigerklärung der Shoe Branding Europe die...

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