Umwidmung von Verbindlichkeiten
16.08.2025: Wirtschaft | Bilanzoptimierung | Debt-Equity-Swap | Eigekapital nach Bilanzrecht | Eigenkapitalquote | Gesellschafterdarlehen | Gesellschafterversammlung | keine Stimmrechts-Verwässerung | mezzanine Finanzierungsformen | Schulden | Umwidmung von Verbindlichkeiten
Pressetext verfasst von HorstWerner am Sa, 2025-08-16 14:25.
Der Debt-Equity-Swap macht durch Vertrag aus Schulden Eigekapital nach Bilanzrecht - von Dr. jur. Horst Werner
Der Debt-Equity-Swap verhilft den Kreditgebern die Umwandlung Ihres Darlehens in Anteile eines Unternehmens und damit die Erhöhung des Haftkapitals zur Verbesserung der Bonität. Als zukünftiger Anteilseigner kann der ehemalige Kreditgeber nun mitreden über die Kapitalverwendung und sein Stimmrecht als zukünftiger Anteilseigner mit entscheiden. Diese vertragliche Umwandlung von Verbindlichkeiten in bilanzrechtliches Eigenkapital ( http://www.finanzierung-ohne-bank.de/ ) nennt der Fachmann einen Debt-Equity-Swap. Das Eigenkapital und die Eigenkapitalquote lassen sich also mit einer Vertragsumwandlung – z.B. mit einer Schuldumwandlung von Gesellschafterdarlehen oder von kurzfristigen Lieferantenverbindlichkeiten in eigenkapitalnahe, mittelfristige Finanzierungsformen wie z.B. Equity-Mezzanine verbessern. Die Schuldumschuldung in Eigenkapital, die Umfinanzierungen, die Kredit- und Darlehensablösungen ohne eine andere Bank sowie die Rückgabe...
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