Tippgeber-Begriff

Die Zuführung von Vertragspartnern durch „Tippgeber“ bei der Platzierung von Kapitalanlagen - von Dr. jur. Horst Werner

Die Vermittlung von Kapitalanlagen und Wertpapieren bedarf der Erlaubnis durch die BaFin gem. § 32 KWG oder gem. § 34 f GewO. Darunter fällt nicht die bloße, gebührenfreie Zuführung eines Vertragspartners zum Abschluss eines Beteiligungsvertrages über Vermögensanlagen oder sonstige Finanzinstrumente – so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Mitunter stellt sich beim Vertrieb von Kapitalanlagen die Frage, wie man Personen - ohne gewerbsmäßig Vermittlungsgeschäfte zu tätigen und ohne Gewerbeerlaubnis - vertraglich anbinden kann, bzw. ob man selbst – ohne die notwendige behördliche Genehmigung zu haben – solche Kapitalanlageprodukte überhaupt zuführen darf. Grundsätzlich ist dies als Tippgeber möglich. Denn nach den entsprechenden Regelungen der Gewerbeordnung ist nur die provisionsvergütete Vermittlung eines Vertragsabschlusses, also die Abschlussvermittlung, beziehungsweise die Beratung zu den Produkten...

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