Testament

25.04.2008: | | | |

Sozialhilfeträger gehen leer aus - Mehr Chancen für Menschen mit Behinderung - Staat fördert Gründung von Stiftungen

Ein wichtiges Urteil wurde vor rund einem halben Jahr gefällt – und doch wissen nur wenige von ihrem Recht. Bereits am 9. Oktober 2007 beschloss das Landessozialgericht Baden-Württemberg, AZ: L7 AS3528/07, dass „bei Anordnung einer Verwaltungstestamentsvollstreckung die sozialhilferechtliche Verwertbarkeit von Vermögen ausgeschlossen ist“. Im Klartext bedeutet das: Wenn Eltern von Kindern mit Behinderung bei der Errichtung ihres Testaments ihre Rechte voll ausschöpfen, gehen Sozialhilfeträger meist leer aus. Diese haben ansonsten das Recht, bei Leistungen z. B. für die Pflege eines Angehörigen so genannte Überleitungsansprüche...

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