Tauschbörsen

Abmahnungen für WLAN-Cafés

WLAN gehört in vielen Hotels und Cafés zur Grundausstattung. Doch immer öfter erhalten die Betreiber Abmahnungen von Anwaltskanzleien wegen angeblich illegal heruntergeladener Dateien. Doch haften Hotel- oder Café-Besitzer für ihre Gäste? Besitzer von WLAN-Cafés und andere Anbieter öffentlicher Internetzugänge müssen sich immer mehr mit Abmahnungen herumschlagen, weil Gäste Musik- oder Filmdateien angeblich oder tatsächlich in illegalen Tauschbörsen anbieten bzw. herunterladen. So lange deren Verantwortung nicht geklärt ist, sind sie begehrtes Ziel einer ständig wachsenden Abmahnindustrie. Die will Bundesjustizministerin Leutheusser – Schnarrenberger jetzt zügeln, indem die zum Teil absurd hohen Forderungen von Abmahnkanzleien gedeckelt werden: Das entlastet jedoch in erster Linie Privatnutzer, Betreibern von Internetcafés hilft das kaum weiter. Deshalb beauftragen immer mehr WLAN-Anbieter externe Internet-Service-Provider,...

Was ist eine Unterlassungserklärung und wozu dient eine vorbeugende Unterlassungserklärung?

Immer mehr Menschen werden wegen Verletzung des Urheberrechts im Internet abgemahnt. Gefordert wird regelmäßig die Abgabe einer Unterlassungserklärung und zusätzlich ein Schadensersatz, dessen Höhe sich häufig zwischen 290 und 1500 € abspielt. Die Erfahrung zeigt, dass viele Betroffene mit den Abmahnschreiben überfordert sind und im Eifer des Gefechts die dem Abmahnschreiben beigefügte Erklärung unterzeichnen. Dies kann zu weitreichenden weiteren Konsequenzen führen. Immerhin verpflichtet sich der Erklärende für 30 Jahre zu einem Unterlassen. In der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Erklärende ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten zu unterlassen. Ist eine Unterlassungserklärung abgegeben, kann der Erklärende nicht mehr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Die Unterlassungserklärung beseitigt die für eine Unterlassungsklage oder einstweilige Verfügung erforderliche “Wiederholungsgefahr”. Die Wiederholungsgefahr...

Poppen fürs Shoppen – ein Film der G&G Media Foto-Film GmbH wird durch die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk abgemahnt

Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk im Auftrag der G&G Media Foto-Film GmbH wegen Urheberrechtsverletzung in Peer-to-Peer Netzwerken an dem Werk „Poppen fürs Shoppen“ ab. Hintergrund der Abmahnung ist die Behauptung es wäre in einer so genannten Tauschbörse im Internet urheberrechtlich geschütztes Material unberechtigt zum download bzw. upload zur Verfügung gestellt worden. Dieser urheberrechtliche Verstoß soll durch eine Antipiracy-Firma oder im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens beweissicher dokumentiert worden sein. Eine Identifizierung erfolgt anhand der Ermittlung des Hashwertes. Abgemahnt werden unter anderem die weiteren Filmetitel: - Mallotze 17 - Taschengeld Luder #9 Für die G&G Media Foto-Film GmbH fordern Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit der Verpflichtung für jede zukünftige Rechtsverletzung an die G&G Media...

Inhalt abgleichen