Tanzverbot

NRW-Atheisten: Religionsfreie Zone am Karfreitag

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) Nordrhein-Westfalen veranstaltet am Karfreitag, dem 22.04.2011, eine Religionsfreie Zone im Kölner Filmhaus. "Das nordrheinwestfälische Feiertagsgesetz schützt bestimmte "stille" Tage, die der christliche Glaube mit Trauer und Andacht verknüpft – besonders leidig für Menschen, die an rein gar nichts glauben. Auch ihnen sind am Karfreitag öffentliche Feiern außerhalb der eigenen Wohnung untersagt – selbst wenn solche Feiern die Andacht der Christen weder akustisch noch räumlich stören", sagt Rainer Ponitka, NRW-Sprecher des IBKA. "Wie in den Vorjahren erklären wir am Karfreitag das Kino des Kölner Filmhaus zur "Religionsfreien Zone" und setzen so ein Zeichen gegen staatlich verordnete Trauer. Für alle, die sich auch an diesem Tag das vernunftgeleitete Denken nicht verbieten lassen!" Unter dem Motto: "Tanz den Exorzismus!" werden gegen einen kleinen Unkostenbeitrag...

NRW-Atheisten: Tanzverbot am Karfreitag muss fallen

Konfessionslose kritisieren Ministerpräsidentin Kraft "Das Bestehen der NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft auf dem Tanzverbot am Karfreitag ist ein Affront gegen die nicht-religiöse Bevölkerung. Das Feiertagsgesetz Nordrhein-Westfalen verbietet am Karfreitag Tanzveranstaltungen und sogar private Feiern ausserhalb der eigenen vier Wände. Das ist in etwa so, als würde an einem 'Tag der Vernunft' den Gläubigen die Religionsausübung außerhalb der eigenen Wohnung untersagt", sagt Rainer Ponitka, NRW-Sprecher des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). Das Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NW) verbietet in § 6 (3) 2 alle nicht öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen bis zum nächsten Tag 6 Uhr, § 7 (1) verbietet öffentlichen Tanz am Gründonnerstag ab 18 Uhr. Auch wenn diese Veranstaltungen die Andacht der Religiösen weder räumlich noch akustisch stören....

Inhalt abgleichen