Swiss Select

29.05.2012: | | | |

Swiss Select, Swiss Life, Vienna-Life: Klagsflut in Liechtenstein

Wie berichtet, wurden in Liechtenstein zahlreiche Anleger von der Swiss Select Asset Management AG beim Abschluss von Lebensversicherungen bei der Vienna-Life AG, Swiss Life AG geprellt. Zusätzlich zu einem 100%igen Kapitalverlust sitzen die Geschädigten noch auf beträchtlichen Schulden. Die Schäden reichen von ca. € 100.000,00 bis ca. € 500.000,00. Die Kanzlei Vogl (http://www.vogl.li) vertritt ca. 70 Geschädigte. Obwohl ein Musterprozess erdrutschartig gewonnen wurde, zeigt sich die Swiss Life AG nach wie vor unerbittlich und uneinsichtig. Offenbar zahlt die Swiss Life AG lieber Millionen an Gerichtskosten, als den Schaden gut zu machen. Mit der Vienna-Life AG wurde nunmehr für Mitte Juni ein Termin fixiert, an welchem, so hoffen wir, konstruktive Vergleichsgespräche zwischen den Anwälten geführt werden. Da den Geschädigten ein längeres Zuwarten nicht mehr möglich ist, haben wir uns entschlossen, an unseren Vertrauensanwalt,...

Neue Hoffnung für Anleger Swiss Select-Urteil: Versicherung muss zahlen

In den letzen Jahren investierten viele Anleger ihre Ersparnisse in eine Lebensversicherung bei der Swiss Life, Vienna Life oder Aspecta. Die Lebensversicherung investierte wiederum in die Swiss Select Garantieanleihe. Vermittelt und verwaltet wurden die Produkte hauptsächlich von der Swiss Select Asset Management AG. Die Vermittler haben den Anlegern eine Kapitalgarantie in Höhe von 105% des eingezahlten Betrages zugesichert und überredeten die Anleger zusätzlich zum Eigenkapital noch Fremdkapital aufzunehmen. Die Kredite wurden bei der Volksbank Liechtenstein, LLB und der Raiffeisenbank Liechtenstein aufgenommen. Jedoch wurden so viele Gebühren und Provisionen fällig, dass das Produkt niemals funktionieren konnte. Viele Anleger haben deshalb ihr gesamtes Eigenkapital verloren und sitzen zusätzlich noch auf einem Schuldenberg bei den Banken. Nach einem jahrelangen Prozess hat nunmehr der Fürstliche Oberste Gerichtshof dem Anleger Recht...

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