Streikrecht

Der Bahnstreik oder: Von aufständischen Zwergen und dem Leid der Nation

Die GDL, eine Klein-Gewerkschaft (ca. 34.000 Mitglieder, ca.60 Mitarbeiter) ruft zum Streik und die ganze Republik mit 80 Millionen Einwohnern leidet, von unseren Nachbarstaaten ganz zu schweigen. Die Frankfurter Arbeitsgerichte mussten der Gewerkschaft der Lokführer GdL Recht geben und den Streik als verhältnismäßig und gerechtfertigt erachten - zumindest noch. Es sei nun einmal das Wesen eines Arbeitskampfes, dass es zu großen Beeinträchtigungen kommen könne. Für die Leidtragenden stellt sich die Frage, um welchen Preis die Gewerkschaften dazu bereit sind, das grundgesetzlich geschützte Streikrecht in seiner aktuell (noch) gütligen Fassung um- und durchzusetzen. Wenn man als im Arbeitsrecht tätiger Anwalt noch das Interview des GdL-Chefs Claus Weselsky hörte - oder besser hören musst - ist man endgültig bedient: Auf die Frage der ZDF-Moderatorin Marietta Slomk, was dran sei an den 91 Stunden Streikdauer, die angeblich im Raum...

Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz

Zentrale Forderung der Kampagne ist es, „die Religions- und Weltanschauungsfreiheit in allen öffentlich finanzierten Sozialeinrichtungen zu gewährleisten“. Das kirchliche Arbeitsrecht führe hier zu „offenkundigen Verstößen gegen das Grundgesetz“. Religionsgesellschaften dürften sich nicht in die private Lebensführung ihrer Angestellten einmischen. Zudem müssten die dort Beschäftigten „die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer haben, also einen Betriebsrat bilden und streiken dürfen“. „Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum für Caritas und Diakonie andere Bestimmungen gelten sollten als für die Arbeiterwohlfahrt“, erklärt GerDiA-Sprecherin Ingrid Matthäus-Maier. Der „besondere Tendenzschutz“ für Religionsgemeinschaften nach Paragraph 118, Absatz 2 des Betriebsverfassungsgesetzes müsse ersatzlos gestrichen werden. Konzipiert wurde die Kampagne vom Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA)...

NRW Atheisten: Kirchliches Arbeitsrecht abschaffen!

(Lindlar) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) Nordrhein-Westfalen kritisiert das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld zum Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen. "Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie nutzen Ihre Quasi-Monopolstellung als Arbeitgeber im Sozialwesen schamlos aus. Das nun vom Gericht in Bielefeld bestätigte Streikverbot macht ihre Bediensteten zu Arbeitnehmern zweiter Klasse", sagt NRW Sprecher Rainer Ponitka. Bei dem kircheneigenen Arbeitsrecht handele es sich um eine Grundrechtseinschränkung. Das sei im modernen und säkularen Staat ein Skandal. Diese Sonderstellung der Kirchen sei weder vom Gesetzgeber noch der Justiz zu dulden. Ponitka weiter: "Die Angestellten der Caritas sowie der Diakonie müssen sogar wegen Ihres persönlichen Lebenswandels um Ihre Weiterbeschäftigung fürchten. Nicht selten sind sie wegen Alltäglichkeiten wie einer Scheidung und der beabsichtigten...

Fachtitel „Das deutsche Arbeitsrecht“ jetzt auch auf Koreanisch und Spanisch beim Verlag Personal, Recht, Management erschienen

Die praxisnahe Publikation für Unternehmer, Berater, Arbeitnehmer und Studenten ist nun in fünf Sprachen erhältlich. Troisdorf, 17. September 2009. Der junge Fachverlag VPRM – Verlag Personal, Recht, Management hat seine Reihe fremdsprachiger Titel gleich um zwei Publikationen erweitert. Die koreanische und spanische Übersetzung des Werkes „Pulte/Das deutsche Arbeitsrecht“ sind ab sofort lieferbar. Mitarbeitern in Unternehmen und Studenten mit fremder Muttersprache wird das Verständnis für das deutsche Arbeitsrecht und anderer Rechtsgebiete erheblich erleichtert, wenn dies nicht in Deutsch, sondern der jeweiligen Muttersprache...

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