Steuerprogramm
Pressetext verfasst von akademische am Do, 2011-02-17 17:05.„Finanztest“?Testsieg für die Steuer-Spar-Erklärung 2011
In allen Kategorien „sehr gut“ oder „gut“
Mannheim, 17. Februar 2011. „Finanztest“, die Zeitschrift der unabhängigen Stiftung Warentest hat in Ausgabe 3/2011 verschiedene Steuerprogramme getestet. Steuerexperten und sieben Laien ohne Kenntnisse im Steuerrecht prüften neun Programme auf Herz und Nieren. Die Steuer-Spar-Erklärung 2011 ging mit der Gesamtnote 1,7 als einer von zwei Siegern aus dem Vergleich hervor. Der Hersteller, die Akademische Arbeitsgemeinschaft, ist Teil des Informationsdienstleisters Wolters Kluwer Deutschland.
Steuer-Spar-Erklärung bei Bedienung und Benutzerführung klar vorne
Als Kriterien für die Bewertung wurden die Bedienung sowie Benutzerführung durch das Programm, die korrekte Berechnung zweier Musterfälle, der Leistungs- und Funktionsumfangs sowie der Service per Internet und Telefon und Datenschutz angesetzt. Nur die Software der Akademischen Arbeitsgemeinschaft konnte in allen Kategorien mit...
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16.11.2010: Wirtschaft | Datev | Elster | IT-Dienstleister | Lohn- und Gehaltsabrechnung | Lohnsteuerkarte | rechenzentrum | Rechnungswesen | Steuerprogramm
Pressetext verfasst von datev am Di, 2010-11-16 13:47.
Arbeitnehmer erhalten keine Lohnsteuerkarten mehr
Nürnberg, 16. November 2010: In diesem Jahr bleibt der Briefkasten leer: Steuerpflichtige erhalten keine neuen Lohnsteuerkarten von ihrer Kommune. Hintergrund ist die geplante Einführung eines rein elektronischen Verfahrens. Umgesetzt wird dieses "ElsterLohn II" genannte Verfahren zwar erst ab 2012, im Hinblick auf diese Umstellung werden aber bereits für das kommende Jahr keine "Pappkarten" mehr ausgegeben.
Die Lohnsteuerkarte aus dem laufenden Jahr behält für 2011 ihre Gültigkeit. Arbeitgeber müssen die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zu Grunde legen und dürfen die Karte für 2010 deshalb nicht wie bisher am Jahresende vernichten. Arbeitnehmer müssen beachten, dass sie verpflichtet sind, inzwischen eingetretene Änderungen gegenüber den Angaben der alten Lohnsteuerkarte (etwa die Steuerklasse oder die Zahl der Kinderfreibeträge) durch das Finanzamt korrigieren zu lassen.
Der IT-Dienstleister...
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