Steuerklassenwechsel

Die Lohi – Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. – informiert: Mit der Hochzeit ändert sich die Steuerklasse

Der Wonnemonat Mai ist für viele Paare der Wunschtermin für eine Eheschließung, nicht zuletzt wohl, weil die Natur mit ihrer Blütenpracht den perfekten Rahmen für schöne Hochzeitsfotos und rauschende -feiern bietet. Mit ihrer Hochzeit untermauern die Ehepartner aber nicht nur ihre gegenseitige Liebe, sie übernehmen auch (finanzielle) Verantwortung füreinander. Zudem hat eine Eheschließung immer auch steuerliche Auswirkungen. Ihre Kosten lassen sich zwar nicht als Sonderausgaben absetzen, doch „mit dem neuen Familienstand verändert sich automatisch die Steuerklasse der frisch Vermählten“, erläutert Robert Dottl, Vorstandsvorsitzender der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.) „und das bereits ab dem Tag der standesamtlichen Hochzeit.“ Sobald das Einwohnermeldeamt die Finanzverwaltung über eine Heirat informiert hat, werden beide berufstätige Ehepartner bis auf Weiteres in die Steuerklasse IV eingruppiert. „Die Klassifizierung...

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Steuern sparen bei Trennung und Scheidung

39 Prozent der deutschen Ehen werden geschieden. Das besagt eine aktuelle Statistik. Oft steht bei der Trennung die emotionale Bewältigung im Vordergrund. „Finanzielle Auswirkungen und steuerliche Konsequenzen sollten darüber nicht vergessen werden“, betont die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. „Ob Auszug, Scheidungskosten oder Unterhaltszahlungen – häufig können Aufwendungen beim Finanzamt geltend gemacht werden“, erläutert Gudrun Steinbach, Vorstand des bundesweit tätigen Lohnsteuerhilfevereins. Beim Auszug aus der ehelichen Wohnung können zwar in der Regel nur die Kosten für die Umzugsspedition als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ von der Steuer abgesetzt werden. „Ist die neue Wohnung jedoch deutlich näher am Arbeitsplatz, könnten die Umzugskosten eventuell auch als Werbungskosten gelten“, so Steinbach. Dafür müsse sich die tägliche Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsplatz jedoch um mindestens eine Stunde verkürzen. Eine...

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Steuerklassenwechsel für Frischverheiratete kann sich lohnen

Eine Hochzeit ist ein großer Schritt im Leben, bei dem Geld oft nur eine untergeordnete Rolle spielt. Ist das große Fest vorbei, lohnt es dennoch die Finanzen wieder in den Blick zu nehmen. Denn die Eheschließung ermöglicht Ehepartnern einen Steuerklassenwechsel, der sich unterm Strich deutlich auszahlen kann. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. hin. Voraussetzung ist jedoch eine sorgfältig bedachte Wahl. Denn entscheidet sich ein frisch verheiratetes Paar nicht anders, werden beide Ehepartner nach der standesamtlichen Trauung automatisch in Steuerklasse IV eingegliedert. Vom Lohnsteuerabzug unterscheidet sich diese nicht von Steuerklasse I bei Ledigen. „Für Frischverheiratete ist diese Einordnung immer dann günstig, wenn beide Ehepartner nahezu gleich viel verdienen“, sagt Gudrun Steinbach, Vorstand bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Weichen die Gehälter aber stark voneinander ab, lohnt sich häufig ein Wechsel in die Steuerklassen...

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