Startpreis

03.04.2012: | | | | |

BGH: Verkäufer haftet bei Internetauktion für Angaben

Der Verkäufer haftet in einer Internetauktion für die von ihm in der Verkaufsbeschreibung gemachten Angaben. Dies gilt auch dann, wenn ein hochpreisiger Gegenstand ohne Festlegung eines Mindestpreises zu einem Startpreis von 1 € angeboten wird. Die Beklagte bot im Rahmen einer bebilderten Auktion auf der Internetplattform eBay ein Handy zum Verkauf unter der Bezeichnung "Vertu Weiss Gold" ohne Festlegung eines Mindestpreises zu einem Startpreis von 1 € an. Zur Beschreibung heißt es in dem Angebot, dass der Zustand gebraucht sei. Außerdem teilte die Beklagte dazu Folgendes mit: "Hallo an alle Liebhaber von Vertu Ihr bietet auf ein fast neues Handy wurde nur zum ausprobieren ausgepackt. Weist aber ein paar leichte Gebrauchsspuren auf erwähne ich ehrlichkeit halber. Hatte 2 ersteigert und mich für das gelb goldene entschieden. Gebrauchsanweisung englisch lege ich von dem gelb goldene bei, das andere habe ich auch nicht bekommen. Dazu...

BGH: Niedriger eBay-Startpreis weist nicht auf eine Fälschung hin

Der BGH hat kürzlich entschieden, dass ein niedriger Startpreis in Internetauktionshäusern wie eBay nicht zwingend bedeuten muss, dass es sich bei dem Angebot um eine Fälschung handelt (Urteil des VIII. Zivilsenats vom 28.03.12, Az.: VIII ZR 244/10). Sachverhalt: Die Beklagte hatte auf der Internetplattform eBay ein Mobiltelefon zum Verkauf unter der Bezeichnung „Vertu Weiss Gold“ angeboten. Das Angebot hatte sie unter Hinzufügung eines Fotos und ohne Festlegung eines Mindestpreises zu einem Startpreis von 1,- Euro reingestellt. Ferner hatte sie den Zustand als gebraucht beschrieben und Folgendes mitgeteilt: "Hallo an alle Liebhaber von Vertu Ihr bietet auf ein fast neues Handy (wurde nur zum ausprobieren ausgepackt). Weist aber ein paar leichte Gebrauchsspuren auf (erwähne ich ehrlichkeit halber). Hatte 2 ersteigert und mich für das gelb goldene entschieden. Gebrauchsanweisung (englisch) lege ich von dem gelb goldene bei, das andere...

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