Sozialplan

Der Betriebsübergang / Bundesweite Inhouse-Seminare

Für den Betriebsrat. Die Praktiker-Seminare GbR führt Inhouse-Seminare zum Thema Betriebsübergang durch. Deutschlandweite Inhouse-Seminare zum Thema "Betriebsübergang" werden von der Praktiker-Seminare GbR angeboten. Der Dozent kommt in den Betrieb. Das Seminar dauert 1 bis 2 Tage (je nach Wunsch). Von einem Betriebs(teil)übergang spricht man, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil eines Unternehmens auf ein anderes Unternehmen übertragen wird. Dieses kann sowohl für den Betriebsveräußerer als auch den Betriebserwerber als auch für die betroffenen Arbeitnehmer vielfältige Auswirkungen haben. In diesem Zusammenhang stellen sich eine ganze Reihe von Fragen: Wann liegt überhaupt ein Betriebsübergang vor und welche Folgen knüpfen sich daran? Unter welchen Voraussetzungen kann der veräußernde Arbeitgeber Arbeitsverhältnisse beenden oder durch Änderungskündigung verändern? Was kann der erwerbende Arbeitgeber tun? Welche Rechte haben...

Die Kappung von Abfindungen im Sozialplan: Eine Umgehung des betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes?

Ein Sozialplan hat nach der Legaldefinition des § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG die Funktion, wirtschaftliche Nachteile, die Arbeitnehmer durch eine geplante oder durchgeführte Betriebsänderung erleiden können, durch eine Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion zu erleichtern. Gegenstand des Sozialplans ist daher nicht die Betriebsänderung oder die mit ihr zusammenhängenden unternehmerischen Entscheidungen, sondern allein die nachteiligen wirtschaftlichen Konsequenzen der Betriebsänderung. Sozialpläne lassen differenzierte Abfindungsvereinbarungen unter der Voraussetzung zu, dass die Betriebsparteien staatliches Recht bewahren und anerkennen. Werden die betroffenen Arbeitnehmer nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt, sind Arbeitgeber und Betriebsrat ansonsten in der Entscheidung über die Art und Weise sowie den Umfang des Sozialplanausgleichs grundsätzlich uneingeschränkt. Alle betroffenen Arbeitnehmer sind unter Berücksichtigung...

17.07.2015: | |

Fluggastabfertigung auf dem Flughafen Tegel – Massenentlassung – Sozialplan

Massenentlassung – Sozialplan Das Arbeitsgericht Berlin hat den bei der Aviation Passage Service Berlin GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit einer Massenentlassung bei der Fluggastabfertigung des Flughafens Berlin-Tegel von der Einigungsstelle beschlossenen Sozialplan für unwirksam erklärt. Die Arbeitgeberin fertigte im Auftrag eines zum gleichen Konzern gehörenden Unternehmens auf dem Flughafen Berlin-Tegel Passagiere ab, wobei die entstandenen betriebswirtschaftlichen Verluste stets konzernintern ausgeglichen wurden. Nach einer Kündigung aller Aufträge kündigte sie die Arbeitsverhältnisse aller Arbeitnehmer und verhandelte mit dem Betriebsrat in einer betrieblichen Einigungsstelle über einen Sozialplan. Die Einigungsstelle beschloss am 21.01.2015 einen Sozialplan, dessen Leistungen teilweise von Vorgaben eines Konzernunternehmens abhingen und der die Bildung einer so genannten Transfergesellschaft zur Fort- und Weiterbildung der Arbeitnehmer...

Dürfen Arbeitgeber und Betriebsrat im Rahmen eines Sozialplans einen Höchstbetrag für die Abfindung vorsehen?

In einem vom Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 21.7.2009, 1 AZR 566/08) entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber auf Zahlung einer höheren Sozialplanabfindung verklagt. Hintergrund war, dass dem Arbeitnehmer nach den Kriterien des Sozialplanes eine wesentlich höhere Abfindung zugestanden hätte. In dem Sozialplan war aber ein für alle Arbeitnehmer unabhängig von Lebensalter, Betriebszugehörigkeit usw. geltender Höchstbetrag vereinbart worden. Das Bundesarbeitsgericht hat eine solche Höchstbegrenzung für zulässig gehalten. Von der Höchstbegrenzung seien naturgemäß eher die älteren und länger beschäftigen...

Die Folgen der finanziellen Schieflage der deutschen Fluglinie Air Berlin für die Arbeitnehmer der Fluggesellschaft.

Presseberichten zufolge sollen bei der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft eine Reihe von weitgehenden Einsparungen vorgenommen werden. Die Airline plant nach einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten die Streichung von vielen in- und ausländischen Flügen. Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 22.8.2011, dass Air Berlin Verluste macht und dass der Aktienkurs zerbröselte. Ob auch Arbeitsplätze in Gefahr sind, ist bislang nicht bekannt. Im Zusammenhang mit dem Zugang einer Kündigung stellt sich für den betroffenen Arbeitnehmer immer die Frage: Soll man Kündigungsschutzklage einreichen? Zumindest wenn eine Rechtsschutzversicherung...

Rhein-Wied-News: In Wirges sind 120 Arbeitsplätze bei SOLARIS massiv gefährdet - wo bleiben die Retter des Mittelstands?

Die Vorbereitung der Werksschließung von SOLARIS in Wirges sind laut Weisung des Eigentümers, des italienischen Unternehmens SEVES angelaufen. Damit droht fast 120 Beschäftigten der Arbeitsplatzverlust. Gleichzeitig laufen Gespräche für alle denkbaren Alternativ-Modelle. Doch auch auf das Schlimmste bereitet man sich vor: Einen Sozialplan um die größten Härten bei einer Schließung aufzufangen. Auch monatelange Kurzarbeit hat nun die Arbeitsplätze möglicherweise nicht retten können. Erste Sondierungsgespräche zum Sozialplan haben bereits in Wirges stattgefunden. Gleichzeitig führt die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie,...

Rhein-Wied-News: Glasbaustein-Hersteller "Solaris" in Wirges vor dem Aus - fast 120 Arbeitsplätze in Gefahr!

Der Glasbaustein-Hersteller "Solaris" in Wirges (Westerwald) steht vor dem Aus. Die italienische SEVES-Gruppe, zu der Solaris gehört, hat offiziell die Vorbereitung der Werksschließung angeordnet. Damit gehen 118 Arbeitsplätze verloren. Vor gut einem Jahr hatte die italienische Konzernzentrale in Florenz schon einmal die Schließung des Standortes Wirges angekündigt. Mit der Hamburger MEP AG wurde damals ein interessierter Investor gefunden und der Konzernleitung in Italien ein Weiterführungskonzept präsentiert. Auch monatelange Kurzarbeit hat nun die Arbeitsplätze möglicherweise nicht retten können. SEVES begründet die...

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