Soulfly
25.10.2010: Recht | Abmahnung | Eiszeit | partner | rechtsanwälte | Records | Sasse | Soulfly | Urheberrechtsverletzung | von
Pressetext verfasst von Filler am Mo, 2010-10-25 13:05.
Abmahnung der AFM Records durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner wegen Urheberrechtsverletzung an Musikwerken
Abgemahnte Musikwerke:
Eiszeit von Eisbrecher
Rechteinhaber: AFM Records
Kanzlei: Sasse & Partner
Wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Musikwerke lässt die AFM Records durch die Kanzlei Sasse & Partner
abmahnen. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
Hintergrund der Abmahnung ist die Behauptung es wäre in einem Peer-to-Peer Netzwerk (z.B. Kademlia [Vuze, eMule], Gnutella [LimeWire, Gtk-Gnutella, Phex], Gnutella2 [Shareaza], FastTrack [Kazaa Lite K++], BitTorrent, eKad, eDonkey, StealthNet, I2Phex, GNUnet, Freenet) urheberrechtlich geschütztes Repertoire unberechtigt zum download bzw. upload zur Verfügung gestellt worden. Dadurch sei eine Urheberrechtsverletzung in einer Tauschbörse im Internet begangen worden.
Eine anwaltliche Begleitung dieser Angelegenheit ist äußerst sinnvoll, da die geforderte Unterlassungserklärung,...
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25.10.2010: Recht | Abmahnung | korn | NO | partner | rechtsanwälte | Records | Roadrunner | Sasse | Soulfly | Urheberrechtsverletzung | von | WHO
Pressetext verfasst von Filler am Mo, 2010-10-25 12:36.
Abmahnung der Roadrunner Records GmbH durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner wegen Urheberrechtsverletzung an Musikwerken
Abgemahnte Musikwerke:
Soulfly - Omen
Korn III - Remember Who You Are
No Guts No Glory von Airbourne
Rechteinhaber: Roadrunner Records GmbH
Kanzlei: Sasse & Partner
Wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Musikwerke lässt die Roadrunner Records GmbH durch die Kanzlei Sasse & Partner
abmahnen. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
Hintergrund der Abmahnung ist die Behauptung es wäre in einem Peer-to-Peer Netzwerk (z.B. Kademlia [Vuze, eMule], Gnutella [LimeWire, Gtk-Gnutella, Phex], Gnutella2 [Shareaza], FastTrack [Kazaa Lite K++], BitTorrent, eKad, eDonkey, StealthNet, I2Phex, GNUnet, Freenet) urheberrechtlich geschütztes Repertoire unberechtigt zum download bzw. upload zur Verfügung gestellt worden. Dadurch sei eine Urheberrechtsverletzung in einer Tauschbörse im Internet begangen worden.
Eine anwaltliche Begleitung...
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