Schrottimmobilie

Michael Oehme: Bauministerin holt zum Rundumschlag aus

Schrottimmobilien aufkaufen und abreißen lassen – so lautet der umstrittene Plan der Bauministerin Barbara Hendricks St. Gallen, 11.02.2014. In etlichen deutschen Großstädten verwahrlosen ganz Stadtteile. Nun plädiert Bauministerin Barbara Hendricks dafür, in diesen Vierteln Schrottimmobilien aufzukaufen und abreißen zu lassen. Diese Idee stößt allerdings nicht nur auf Zuspruch: Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Armin Laschet warnte die Bundesregierung vor falschen Entscheidungen im Kampf gegen die Verwahrlosung von Großstadtvierteln. Das Vorhaben in Problemstädten aktiv zu werden, sei zwar „prinzipiell richtig“, sagte Laschet der Zeitung „Die Welt“. Es dürfe aber nicht zu Spekulationsgeschäften führen. Notwendig seien Gesetze, die verhinderten, dass Eigentümer „mit 30 Menschen in einer Wohnung“ Geschäfte machten. „Auch der Arbeiterstrich lässt sich nur durch konsequente, ordnungsrechtliche Maßnahmen bekämpfen,...

Michael Oehme: Beim Immobilienkauf Vorsicht walten lassen!

St. Gallen, 26.08.2013. Die Presse posaunt es von Nord nach Süd: Die Immobilie ist die beste Alternative für Kapitalanleger, die ihr Geld sicher und mit fairen Renditen investiert wissen wollen. Und Verkäufer von Immobilien greifen dieses Argument auf und versuchen Menschen für den Kauf einer Immobilie zu begeistern. Doch stimmt dieses Argument wirklich? Fakt ist: in Anbetracht von seit Jahren niedrigen Kapitalmarktzinsen und extrem günstiger Baufinanzierungskonditionen ist Immobilienerwerb zumindest überlegenswert. Sei es als Kapitalanlage oder zum Eigennutz. Fakt ist aber auch: Verkäufer versuchen, jemandem etwas zu verkaufen. Der Preis spielt hier nur eine Nebensache und muss - im Sinne des Käufers – irgendwie angemessen sein. Auf einer „Butterfahrt“ wird man vielleicht noch Heizdecken für (überteuerte) 198 Euro los, aber sicher keine Hermes-Handtaschen. Dieses Phänomen gilt auch für Immobilienverkäufer. Sie müssen also schon...

Schrottimmobilien: BFH erkennt nachträgliche Schuldzinsen bei Einkünften aus Vermietung u. Verpachtung an

Bundesfinanzhof erkennt nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung an Mit Urteil vom 20. Juni 2012 IX R 67/10 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Schuldzinsen für ein Darlehen, das ursprünglich zur Finanzierung von Anschaffungskosten einer zur Vermietung bestimmten Immobilie aufgenommen wurde, grundsätzlich auch dann noch als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können, wenn das Gebäude veräußert wird, der Veräußerungserlös aber nicht ausreicht, um die Darlehensverbindlichkeit zu tilgen. "Diese Entscheidung hat damit auch Auswirkungen für Anleger die so genannte Schrottimmobilien gekauft und zwischenzeitlich mit Verlust verkauft haben", betont der Heidelberger Anlegeranwalt Mathias Nittel. Der Kläger in dem vom BFH entschiedenen Fall hatte 1994 ein Wohngebäude erworben, dieses vermietet und hieraus Einkünfte erzielt. Im Jahr...

Tip Talk.com: BADENIA BGH-SCHLAPPE: RAe. RESCH, BERLIN, ZAHLT FÜR MANDANTENSUCHE ÜBER DUBIOSEN PR SERVICE GOMOPA

Tip Talk.com: BADENIA BGH-SCHLAPPE: RAe. RESCH, BERLIN, ZAHLT FÜR MANDANTENSUCHE ÜBER DUBIOSEN PR SERVICE GOMOPA! BGH-Schlappe: Badenia bietet Vergleiche an Pech für die Deutsche Badenia Bausparkasse AG aus Karlsruhe. Die auf Schrottimmobilien spezialisierte Berliner Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte verfügt über handfeste Beweise dafür, dass die Bausparkasse Anfang der 1990er Jahre zusammen mit den Verkäufern von vermieteten Wohnungen an die damaligen und inzwischen insolventen Vermittler Heinen & Biege aus Dortmund eine Innenprovision von 30 Prozent des Kaufpreises gezahlt haben soll, ohne dass darüber die...

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