Schimmelgefahr
10.12.2018: Wirtschaft | BGH | Filor Magdeburg | Immobilienexperte | Klage | Mieter | mietminderung | Mietwohnung | Schimmel | Schimmelgefahr | Thomas Filor | Urteil | Vermieter
Pressetext verfasst von Thomas Filor am Mo, 2018-12-10 21:46.
Thomas Filor über BGH-Urteil: Schimmelgefahr rechtfertigt keine Mietminderung
Keine Mietminderung bei Schimmelgefahr – so entschied es der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil
Magdeburg, 10.12.2018 Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg geht auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) ein, laut dem Mieter keine Mietminderung aufgrund von potentieller Schimmelgefahr rechtfertigen können (Az.: VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18). „In diesem Fall ging es darum, dass die Wohnung zwar noch nicht von Schimmel befallen war, allerdings schon gewisse Tendenzen dafür vorhanden waren. Dies kann man beispielsweise durch die Bausubstanz absehen oder auch im Dachgeschoss, wenn sich bereits feuchte Flecken bilden“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Ein solcher Fall der „bestehenden Schimmelgefahr“ berechtige den Mieter allerdings noch nicht zu einer Mietminderung. Der Mieter bewohnte eine Wohnung dessen Gebäude zwischen 1947 und 1978 gebaut wurde. Ein Sachverständiger hatte im Vorfeld...
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