Scheinanmietung
23.08.2018: Wirtschaft | Immobilienexperten | Klage | Landgericht | MCM Immobilien | MCM Investor Management AG | MCM Magdeburg | Mieter | Scheinanmietung | Untervermieten | Vermieter
Pressetext verfasst von MCMInvestor am Do, 2018-08-23 09:24.
MCM Investor Management AG über die Scheinanmietung durch den Vermieter
Die Scheinanmietung durch den Vermieter stellt laut dem Landgericht Berlin eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar – die MCM Investor Management klärt auf
Magdeburg, 23.08.2018. In dieser Woche beschäftigt sich die MCM Investor Management AG aus Magdeburg mit einem Thema, von dem man nicht so häufig hört. Dabei geht es um die Scheinanmietung durch Vermieter. „Mieter müssen sich zu Recht an viele Regeln halten. Beispielsweise dürfen sie den Mietgegenstand nicht ohne Erlaubnis des Vermieters untervermieten. Das heißt allerdings nicht, dass sich die Vermieter nicht auch an gewisse Regeln halten müssen“, so die MCM Investor Management AG. So wurde vor dem Landgericht Berlin (Az.: 67 S 20/18) ein Fall verhandelt, indem ein Mieter eine Wohnung unrechtmäßig an Touristen vermietet hatte. Der Vermieter selbst hatte sie zum Schein angemietet, um dieser Sache auf den Grund zu gehen – und damit selbst eine schwere Pflichtverletzung begangen....
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