Schädigung der Umwelt

Der Demokratische Rechtsstaat darf kriminell gegen seine Bürger und ohne Schadensersatz vorgehen (BSG B 8 SO 46 - 48/21 )

In der ehemaligen DDR wurden Bürger und wenn diese ihr privates Eigentum nutzen wollten, durch den dortigen damaligen "Rechtsstaat" wirtschaftlich völlig vernichtet. Wer versuchte sich dagegen rechtlich zu wehren, hatte zwei Möglichkeiten, 1. geglückte Flucht ohne Zuchthaus, 2. nichtgeglückte Flucht mit mehreren Jahren Zuchthaus. Im Demokratischen Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland ist es fast das Gleiche, nur hier muss kein Bürger mit einem Schlauboot über die Ostsee fliehen. Als fast Gleiches zu werten, der Demokratische Rechtsstaat schafft es nicht, das private und geistige Eigentum der Bürger zu schützen und wird dann daraus über viele Jahre staatskriminell gegen den betreffenden Bürger und sogar gegen die Umwelt. Staatskriminell bedeutet, der Rechtsstaat stiftet zur Vergehen und Verbrechen an und wenn er dann dabei erwischt wird, dann wird die Karte der vorsätzlichen und bandenmäßigen Strafvereitelungen im Amt gezogen....

Inhalt abgleichen