Sanierungspflicht

Gebäudeenergiegesetz und die Sanierungspflicht

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist eine wegweisende gesetzliche Regelung in Deutschland, die am 1. November 2020 in Kraft trat. Es hat das Ziel, die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und somit einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit und Klimaschutzpolitik des Landes zu leisten. Das GEG vereinheitlicht und ersetzt dabei die bisherigen Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), um eine ganzheitliche Herangehensweise an die energetische Gebäudesanierung und Neubauprojekte zu gewährleisten. Warum wurde das GEG eingeführt? Die Energieeffizienz von Gebäuden spielt eine entscheidende Rolle bei der Reduzierung des Energieverbrauchs und der damit verbundenen CO2-Emissionen. Gebäude sind für einen erheblichen Anteil des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen verantwortlich, sei es durch Heizung, Kühlung, Beleuchtung...

Beratungsstelle für Nachhaltige Entwicklung kritisiert Bundesregierung und Europäische Kommission

"Wenn Forderungen wie ein schnellstmögliches Verbot von Öl- und Gasheizungen, Verpflichtungen zur energetischen Sanierung und ein Ernährungsgebot innerhalb weniger Tage auf die Menschen einprasseln und offenkundig nicht zu Ende gedacht sind, steht die grundsätzliche Bereitschaft der Bevölkerung zur Mitwirkung an Umweltschutz und Nachhaltigkeit auf dem Spiel. Eine ökologische Transformation kann ohne partizipatorischen und sozialen Aspekt nicht gelingen!". Entsprechend zeigt sich Journalist vom Bodensee erstaunt und besorgt über die Kommunikation aus Berlin und Brüssel - und sagt: "Manchmal könnte man durchaus den Eindruck gewinnen, als würden politische Visionen voreilig an die Öffentlichkeit transportiert, bevor sie überhaupt auf ihre Praktikabilität und Umsetzbarkeit überprüft wurden. Denn an meinem ganz persönlichen Beispiel kann ich durchaus dokumentieren, zu welcher Verunsicherung die Presseberichte der vergangenen Tage geführt...

Thomas Filor über die Sanierungspflicht

Vielen Immobilieneigentümern ist nicht klar, ob sie eine Pflicht zur Sanierung haben. Immobilienexperte Thomas Filor klärt auf. Magdeburg, 19.11.2021. „Leider verfallen einige Immobilien, weil ihre Besitzer sich nicht mehr um Sanierungen bemühen oder diese schlichtweg zu teuer sind. Tatsächlich hatte der BGH aber erst kürzlich darüber entschieden, dass verfallene Immobilien nicht einfach ihrem Schicksal überlassen werden dürfen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. In dem verhandelten Fall ging es um ein Augsburger Parkhaus. Diese Immobilie gehörte mehreren Eigentümern, die alle unterschiedliche Interessen von Abreißen bis Sanieren hatten. Nichts passierte im Laufe der Jahre, sodass die Immobilie immer weiter zerfiel. Seit 2013 war die Immobilie nämlich schon außer Betrieb. „Für das Gericht aber war nur von Relevanz, dass das Gebäude noch nicht so stark zerstört war, dass es die Hälfte seines Wertes verliert....

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