Reiseabbruch

Wenn der Urlaub ins Wasser fällt: Expertenrat: Bei der Reiserücktrittsversicherung auf Schutz vor und während der Reise achten

München, 03. Mai 2012 ? Die Koffer stehen bereit, das Urlaubsfieber steigt – und dann das: Eine Erkrankung macht die Reisepläne in letzter Minute zunichte. Auf der sicheren Seite steht in diesem Fall, wer an den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung gedacht hat. Denn ohne diesen Schutz können erhebliche Stornogebühren auf die verhinderten Urlauber zukommen. Doch auch im Urlaub selbst kann noch so einiges schiefgehen. Anbieter wie die ERV haben deshalb in ihrer Reiserücktrittsversicherung neben einer Stornoversicherung auch eine Reiseabbruchversicherung integriert, die nach dem Reiseantritt für zusätzliche Rückreisekosten oder ungenutzte Reiseleistungen aufkommt. Reiseschutz für alle Fälle Der Abschluss einer Stornoversicherung sollte vor allem bei kostspieligen Urlauben nicht fehlen. Eine Krankheit, ein Unfall oder auch ein unerwarteter Jobwechsel können das plötzliche Aus für die Reisepläne bedeuten – mit sehr ärgerlichen...

Ryanair kommt mit zwei Spanienzielen nach Köln/Bonn

McTipps - Nützliche News rund ums Fliegen Vol. 04/12 In unregelmäßigen Abständen veröffentlicht McFlight als Kundenservice Wissenswertes und Nützliches für die Urlaubsplanung, wenn die Anreise mit dem Flugzeug stattfinden soll. Alle McTipps finden Sie im Servicebereich auf der Website von McFlight. Ryanair kommt mit zwei Spanienzielen nach Köln/Bonn Ab Mai bietet Ryanair Flüge am Flughafen Köln/Bonn an. Gestartet wird sechsmal wöchentlich nach Girona und täglich nach Mallorca. Der Billigflieger erhofft sich 200.000 Passagiere jährlich von den neuen Strecken. Köln/Bonn ist Hauptbasis der Lufthansa-Tochter Germanwings. Im vergangenen Jahr waren die Passagierzahlen dort leicht rückläufig, vor allem wegen der massiven Streichungen bei Air Berlin. Versicherung muss nur Zusatzkosten tragen Das Amtsgericht München hat ein Urteil zum Leistungsumfang einer Reiseabbruchversicherung gefällt (AZ242 C 16294/11). Demnach bringen...

Inhalt abgleichen