Rechtsbeugung und Urkundenfälschung im Rechtsverkehr - zum vorhergehenden Kommentar von Connektar

Zur Entscheidung anwaltlicher Einsichtnahme in die Rohmessdaten bei Geschwindigkeitsmessungen

An einem Vormittag blitzten zwei Polizisten aus ihrem Zivilfahrzeug auf einer Bundesstraße mit einem mobilen Blitzer durch die Frontscheibe auf eine Entfernung von rund 600m, noch dazu hinter einer dichten Buschreihe. Bei der Feststellung der Personalien kam der Satz vom Fahrer, "in NDS sind fast alle Richter und Staatsanwälte kriminell, werfen sie besser den Strafzettel weg". Dieser Satz fand sich in der Ermittlungsakte wieder. Der Polizist der diesen Satz aufgeschrieben hatte, erschien nicht bei Gericht. Der andere Polizist bestritt als Zeuge, dass er durch die dichten Buschreihe die Messung vorgenommen hatte, obwohl ein unzweifelhaftes Beweisfoto der promovierten Richterin dafür vorlag. Nach Rücksprache mit dem Hersteller des Messgerätes in Östereich, sagte dieser, dass der Messstrahl sich bei dieser Entfernung auf eine Breite von bis zu fünf Metern über die Fahrbahn ausweitet. Auch darf das Messgerät nicht an rückstrahlenden Gegenständen,...

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