Recht; Strafvereitelung im Amt; Menschenrechte; Menschenwürde; Beugung des Rechts und der Verfassung

Niedersächsiches Justizministerium ein anführendes staatskriminelles Bandenmitglied ?

Da fassen doch Richter vom OLG-Celle mit Beschluss vom 17. Mai 2022 und in der Endkonsequenz des Lebens, dass der AE und Beschwerdeführer kein Recht auf den Schutz seines privaten und geistigen Eigentums hat. Auch wird in dem Beschluss durch die OLG-Richter nahe gelegt, dass der Demokratische Rechtstaat ein ungestraftes Recht hat, mit jahrelangen falschen Verdächtigungen die wirtschaftliche Existenz eines Bügers und inzwischen auch Dritter auf Lebenszeit zu zerstören. Dann beschweren sich doch diese OLG-Richter, dass diese Beschwerdeschrift kein Anwalt unterzeichnet hatte. Vergessen haben diese Richter am OLG-Celle, dass entgegen der Verfassung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG mit Art. 20 Abs. 3 sowie in Verbindung mit der Grundsatzentscheidung 1 BvR 1737/10 dem AE und Beschwerdeführer von Klagebeginn an nicht nur die Rechtsschutzgleichheit sondern auch die Rechtsberatungsbeihilfe verweigert wurde. Man sollte wissen, dass das zuständige Amtsgericht...

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