Prozesskostenhilfe

Plan der Bundesregierung: Prozesskostenhilfe soll wegfallen

Wenn es nach dem Willen der Bundesregierung geht, soll die Prozesskostenhilfe (PKH) abgeschafft werden. Diese wurde im Jahr 1981 von Innenminister Gerhart Baum (FDP) während der rot-gelben Koalition eingeführt. In Zukunft werden gering Verdiener ihr Recht nur noch einklagen können, wenn sie einen Kredit bekommen. Damit sollen die Bundesländer um 65 Millionen Euro entlastet werden. Man rechnet damit, dass es so 130.000 Fälle weniger gibt, die es vor Gericht schaffen. Gerhart Baum kritisiert: “Was jetzt geschieht, ist eine Aushöhlung der Rechte, insbesondere für Niedriglohnbezieher. Ich würde mir wünschen, dass der Gesetzentwurf in der jetzigen Form nicht verabschiedet wird.” http://www.konsumer.info/?p=26289 Mehr News Notfall-Update für Java Hackerangriff: Nutzerkonten von Twitter geknackt Neues Facebook App: Mangelhafter Schutz der Privatsphäre GEMA wütend auf “Stern” Magazin-Satire Stadt Köln zahlt vorerst...

Schöne neue Jugendamts-Welt: In Münster und Osnabrück gibt es "Neubeelterung"

Schöne neue Welt in Osnabrück und Münster: Dort gibt es "Neubeelterung". Heißt: Die alten Eltern werden entsorgt, neue gefunden. Über ein Ehepaar, das Profi-Pflegeeltern im Angebot hat. Die Zusammenarbeit mit den beiden Jugendämtern funktioniert. Manchmal sind Kinder sogar sieben Jahre weg. Oder werden gleich aus der Säuglingsstation geholt. Hat beim Baby-Diebstahl plus "Inobhutnahme" weiterer sechs Kinder nicht nur 812 000 Euro für Fremdbetreuung gekostet, sondern auch noch 53 000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz für die leiblichen Eltern nach der Rückkehr der sieben Kinder. Und schon ist den Jugendämtern in Münster und Osnabrück der Schreck in die Glieder gefahren? Sie kehrten um und hielten sich fortan an die Gesetze? Oder blieb es bei "Neubeelterung"? Blieb es. Die Skandal-Kette ist bis heute nicht abgerissen. Gerissen sind sie. Weiß jetzt auch eine 37-Jährige aus Münster mit einer Tochter, gut ein Jahr alt, und mit...

Wie in Simmels "Schulfreund": Lieber gleich den Gerichts-Löffel abgeben...

Früher einmal, ganz früher - aber eigentlich wann sind wir vor dem Gesetz alle gleich gewesen: Reiche und Arme, Schwarze und Weiße, Frauen und Männer? Morgen erzähle ich ein anderes Märchen, heute geht es um Tatsachen. Die Zeugen Jehovas sind zweifellos ein reiches Religionsunternehmen. Wenn die jemanden verklagen, müsste der Beklagte bei Geldmangel Prozesskostenhilfe bekommen, um sich ohne ein mögliches finanzielles Fiasko wehren zu können. Das hat das Hamburger Landgericht in meinem Fall anders gesehen. Mein Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt. Doch auf einen Anwalt verzichten ist nicht. Das machte mir das Hamburger Landgericht bei Zusendung der Klageschrift des Anwaltes der Zeugen Jehovas per Merkblatt klar. Darin stand: Wenn Sie selbst Stellung nehmen, wird das vom Gericht nicht zur Kenntnis genommen. Es gab einen ersten frühen Termin, dann die Verkündung eines Beschlusses - die Zeugen Jehovas gewannen....

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