Prospekte für Vermögensanlagen

Merkblatt und Checkliste für Hinterleger von Prospekten von der BaFin überarbeitet - berichtet v. Dr. jur. Horst Werner

Die BaFin hat am 30. Juni 2022 eine erweiterte Fassung ihres Merkblattes zum Verbot von Blindpools im Segment der Vermögensanlagen veröffentlicht ( siehe https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2022/meldung_2022_06_30_Merkblatt_Blindpools.html ). Darin hat sie die Stellungnahmen berücksichtigt, die bei der öffentlichen Konsultation eingegangen sind. Die Neufassung des Merkblatts enthält einige Erleichterungen für die Anbieter von Vermögensanlagen. Mit einer zeitgleich publizierten Checkliste will die BaFin ihnen und den Hinterlegern zudem Hilfestellung geben. Vermögensanlagen, bei denen das Anlageobjekt zum Zeitpunkt der Erstellung des Verkaufsprospekts oder der Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIBs) in den Fällen des § 2a Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) nicht konkret bestimmt ist (Blindpools), dürfen seit dem vom 17. August 2021 an geltenden Anlegerschutzstärkungsgesetz gemäß § 5b Abs. 2 VermAnlG...

Inhalt abgleichen