Platzierung von grundschuldbesicherten Darlehen

Die Platzierung von grundschuldbesicherten Darlehen ist gem. § 1 KWG BaFin- und prospektfrei - von Dr. Horst Werner

Die Platzierung von grundschuldbesicherten Darlehen zur Kapitalaufnahme ist gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Kreditwesengesetz ( KWG ) erlaubnisfrei am Kapitalmarkt ohne Volumenbegrenzung durchführbar, sofern der Rückzahlungsanspruch des Anlegers in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird. Dies ist bei der Besicherung der Darlehen mit Grundschuldbriefen, die als Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen gelten, der Fall ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ). Grundschuldbesicherte Darlehensunterlagen ( Vertrag, Zeichnungsschein, Widerrufsbelehrung, Fernabsatz-Informationen, steuerliche Hinweise, Beratungsprotokoll für Vermittler ) stellt die Dr. Werner Financial Service AG gänzlich BaFin-frei zum sofortigen Platzierungsstart zur Verfügung. Es gibt keine Beschränkung der Zahl der abzuschließenden grundschuldbesicherten Darlehensverträge und ebenso gibt es keine Euro-Betragsbegrenzung ( Weder bei der Mindesteinlage, noch bei der Höchsteinlage...

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