Peter Knöppel

Droht “Normalverdienern” künftig Altersarmut?

Das Armutsrisiko künftiger Rentner ist erheblich höher als bisher angenommen. Nach Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums erhält ab dem Jahr 2030 ein Arbeitnehmer, der z.b. 2,500 Euro brutto im Monat verdient und 35 Jahre Vollzeit gearbeitet hat, nur eine Rente in Höhe von 688 Euro. Grund für die künftige Altersarmut ist die beschlossene Rentenreform, nach denen das Rentenniveau bis 2030 von jetzt 51 % auf 43 % des durchschnittlichen Nettolohns vor Steuern sinkt. Der folgende Filmbericht zeigt Fallbeispiele warum Altersarmut drohen wird- trotz eines langen Arbeitslebens. Rentenberater und Rechtsanwalt Peter Knöppel zeigt auf, was einem zum Leben bleibt. Im übrigen weist der Rentenberater auf folgendes hin: Ab dem Jahr 2013 soll eine „obligatorische“ Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen und Existenzgründer eingeführt werden. Nun soll der Selbstständige verpflichtet ( obligatorisch ) werden, eine...

Anforderungen an eine genügend häufige Kontrolle einer Heizungsanlage während der Frostperiode

Zu den Anforderungen an eine "genügend häufige" Kontrolle der Beheizung eines versicherten Wohngebäudes in der kalten Jahreszeit Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat war mit der Frage befasst, bei welchen Kontrollintervallen der Versicherungsnehmer einer Wohngebäudeversicherung seine in solchen Versicherungsverträgen regelmäßig (hier: § 11 Nr. 1 lit. D VGB 88) begründete Obliegenheit erfüllt, in der kalten Jahreszeit die Beheizung des versicherten Gebäudes "genügend häufig" zu kontrollieren. Der Kläger forderte vom beklagten Gebäudeversicherer Versicherungsleistungen nach einem Frostbruch von Heizungsrohren und einem dadurch bedingten, durch ausgelaufenes Heizungswasser verursachten Leitungswasserschaden. Während einer mehrtägigen Frostperiode, bei der die Außentemperaturen auf bis zu minus 14 Grad Celsius abgesunken waren, war die Warmwasserheizung des zu dieser Zeit nicht bewohnten Hauses des...

Kein Insolvenz-und oder Pfändungsschutz bei klasssichen Lebens-und Rentenversicherungsverträgen

Anwalt sofort informiert: Hinweispflicht auf Insolvenz-und Pfändungsmöglichkeit einer bestehenden Lebens-und Rentenversicherung Vor Einführung der Riester- und Rüruprente sind die „klassischen“ Lebens-und Rentenversicherungen abgeschlossen worden. Diese Altersvorsorgen sind bis zum heutigen Tage nicht insolvenz- und pfändungsgeschützt. Wenn Sie also durch irgendeinen Umstand in die Schuldenfalle gelangen, besteht für den Gläubiger oder dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit Ihnen Ihre angesparte Lebens-und Rentenversicherung wegzunehmen. Mit der Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes zum 01.01.2008 hat der Versicherer / Versicherungsvertreter vor Abschluss des Versicherungsvertrages umfassende Beratungspflichten im Hinblick auf den jeweiligen Versicherungsvertrag. Diese Pflicht hat der Versicherer/ Versicherungsvertreter auch während eines laufenden Versicherungsverhältnisses. Mit Übergangsfrist zum 01.01.2009...

Schwarzstaubablagerungen in der Mietwohnung als Fogging sind Mietmangel

Anwalt sofort infomiert Schwarzstaubablagerungen in der Mietwohnung infolge vertragsgemäßen Gebrauchs durch den Mieter ist ein Mietmangel Der Bundesgerichtshof hat entschieden Die Klägerin ist Mieterin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus der Beklagten in Berlin. In der Wohnung traten Anfang Dezember 2002 plötzlich Schwarzstaubablagerungen ("Fogging") auf, zunächst in geringem Umfang in der Küche, dem Bad und den Zimmern der Wohnung. Bis Februar 2003 verbreiteten sich die Ablagerungen auf sämtliche Decken und Wände. Die Klägerin forderte die Beklagten erfolglos zur Beseitigung der Schwarzverfärbungen auf. Mit der...

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