OLG-Oldenburg mit GenStA-Oldenburg

Strafanzeige gegen Richter beim 1. Strafsenat des OLG-Oldenburg

In Zivil- oder auch Strafverfahren lassen sich kausale Zusammenhänge und wenn man denn will, einfach herleiten. Richter nutzen den Art. 97GG dazu ungesühnte Vergehen und Verbrechen von Staats- und Justizbeamten, noch dazu anhaltend, zu vertuschen. Da diese Straftaten sehr schwerwiegend sind, wagen sich keine Anwälte mehr ein Mandat für ein solches Gerichtsverfahren zu übernehmen. Sei es aus finanziellen aber hauptsächlich aus Angst vor der Justiz, welches ja bei den Vorbesprechungen mit den Anwälten ganz offen zu Tage tritt. Nun hat ja ein Bürger das Recht auf ein faires Verfahren durch anwaltlichen Beistand, sollte man meinen. Hierzu hat der Gesetzgeber den § 78b ZPO geschaffen. Da es aber um schwerste Vergehen und Verbrechen von Staatsbeamten geht, wobei die Mitwisserschaft inzwischen alle drei Verfassungsorgane erreicht hat, verweigern eben gemäß § 78b ZPO die Richter anwaltlichen Beistand. Die dann zuvor schriftlich gestellten Anträge...

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