OLG Düsseldorf

Oberlandesgericht Düsseldorf zerreißt Filesharingabmahnung in der Luft

Oberlandesgericht Düsseldorf zerreißt Filesharingabmahnung in der Luft In einer nun veröffentlichten Entscheidung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Anforderungen an Filesharing-Abmahnungen deutlich nach oben geschraubt (Beschluss vom 14.11.2011, AZ I-20 W 132/11). Nach Ansicht der Richter genügt es nicht, pauschal wegen einer bestimmten Anzahl zum Download angebotener Musikstücke abzumahnen. Dies sei eine “völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung” und dafür dürften keine Gebühren verlangt werden. Nun könnten tausende Abmahnungen unwirksam werden.Eine Abmahnung müsse “mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck bringen, welches konkrete Verhalten beanstandet” werde. Sie müsse genau darlegen, welche Verstöße der Abgemahnte genau begangen habe. Dazu gehöre beim Filesharing von Musiktiteln eine Auflistung, welche Songs genau illegal angeboten worden sein sollen und für welchen Mandanten der Abmahnanwalt...

Open Market TV AG NEWS: OLG Düsseldorf verkündet erste Urteile in Datenkostenrückforderungsklagen:

13.04.2011 / 13:52 Heute wurden in einem langjährigen Rechtsstreit der telegate AG sowie ihrer Tochtergesellschaften datagate GmbH und telegate MEDIA AG gegen die Deutsche Telekom AG wegen missbräuchlich überhöhten Kosten für die Überlassung von Teilnehmerdaten die ersten Urteile verkündet (vgl. Ad-hoc-Mitteilung vom heutigen Tag). Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat dabei die Deutsche Telekom AG in den zwei Klagen der datagate GmbH (Aktenzeichen VI U 1/11) und der telegate MEDIA AG (Aktenzeichen VI U 6/11) dazu verurteilt, 33,63 Mio. Euro zurückzuzahlen. Zu der Rückerstattung von Datenkosten kommen noch Prozesszinsen in Höhe von rund 11,5 Mio. Euro. Die Revision gegen die Urteile wurde nicht zugelassen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts Düsseldorf liegt noch nicht vor. Dr. Andreas Albath, Vorstandsvorsitzender der telegate AG, kommentiert die heutigen Urteile: 'Der...

OLG Düsseldorf: Persönliche Haftung des Geschäftsführers für Wettbewerbsverstöße des Unternehmens persönlich haften

Hinsichtlich des Urteils des Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-20 U 137/09) berichteten wir bereits, dass der Erwerber von Adressdateien vor Versendung von Werbe-E-Mails prüfen muss, ob eine Einwilligung der Adressaten vorliegt. Kommt er dem nicht nach, so kann ein Wettbewerbsverstoß vorliegen. Interessant an der Entscheidung sind jedoch die Ausführungen des Senats zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers für die durch die Gesellschaft begangenen Wettbewerbsverstöße. Nach der Auffassung des Senates haftet der Geschäftsführer einer Gesellschaft bei Wettbewerbsverstößen persönlich. Das folgt daraus, dass er als Geschäftsführer und gesetzlicher Vertreter der Gesellschaf keine Maßnahmen veranlasst hat, um die unlautere E-Mail-Werbung zu verhindern (vgl. BGH GRUR 1986, 248 – Sporthosen; auch BGH GRUR 2005, 1061 – Telefonische Gewinnauskunft). Dies begründe sich nach dem zugrunde liegenden Vortrag der Beklagten daraus,...

OLG Düsseldorf: Erwerber von Adressdaten zu Werbezwecken trifft Überprüfungspflicht für Werbeeinwilligung der Adressaten

Mit Urteil vom 3. November 2009 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-20 U 137/09) entschieden, dass der Erwerber von Adressdateien vor Versendung von Werbe-E-Mails prüfen muss, ob eine Einwilligung der Adressaten vorliegt. Vorliegend hatte ein Unternehmen von einem Dritten Adressdateien erworben. Der Dritte soll dem Unternehmen zugesichert haben, dass die Einwilligung der Adressaten in die Zusendung von Werbe-E-Mails vorliege. Ohne weitere Prüfung versandte das Unternehmen Werbemails. Hierauf wurden das Unternehmen und auch der Geschäftsführer persönlich auf Unterlassung in Anspruch gekommen. Nachdem das Landgericht...

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