Nummernschild

Abzocke im Ausland: Bußgeld wegen eines Bindestrichs

Mit der Einführung des Euro-Kennzeichens hat sich neben der EU-Kennzeichnung auch die Schreibweise der Buchstaben- Zahlenkombination auf dem Kennzeichen geändert. Nach Berichten vereinzelnter Urlauber zufolge, ist diese neue Schreibweise- konkret der nun fehlende Bindestrich, einigen Autofahrern zum Verhängnis geworden. Weil dieser Trennungsstrich noch in einigen Fahrzeugscheinen auftaucht, sollen Urlauber im Ausland dafür mit einem Bußgeld von 500 Euro belangt worden sein. Genannt wurden Österreich und Italien, die angeblich diese Strafe verhängten, weil Zulassungsdaten und Nummernschild nicht übereinstimmten. Rechtens ist die Strafe nicht, denn es gelten die Bestimmungen des Landes, in dem das Fahrzeug seine Zulassung erhielt, argumentiert der ADAC. Wenn also das Fahrzeug in Deutschland ordnungsgemäß angemeldet wurde, hat dies auch im Ausland Gültigkeit – ob ein Bindestrich in den Papieren steht, oder nicht. Wer...

Das Wechselkennzeichen für Kraftfahrzeuge ab dem 1.Juli 2012

Ab 1. Juli können Kfz-Halter zwei Fahrzeuge mit nur einem Nummernschild fahren- abwechselnd. Das neue Wechselkennzeichen (WKZ) macht’s möglich. Überzeugende Vorteile sind nicht wirklich erkennbar. Wichtig: Ein Wechselkennzeichen kann immer nur für zwei Fahrzeuge der gleichen Klasse verwendet werden: Das heißt: Es können entweder zwei Autos oder ein Auto und ein Wohnmobil, zwei Motorräder oder zwei Anhänger mit einem Wechselkennzeichen versehen werden. Ein Auto und ein Anhänger sind dagegen nicht möglich. Auch ein Wechselkennzeichen für Auto und Motorrad geht nicht. Auch mehr als zwei Fahrzeuge können nicht mit einem Wechselkennzeichen versehen werden. Ebenso müssen die Abmessungen für das Kennzeichen an beiden Fahrzeugen gleich sein. Denken Sie daran, dass Sie für beide Fahrzeuge eine eigene Versicherungsbestätigung benötigen. Mit einem Wechselkennzeichen gelten zwar beide Fahrzeuge als zugelassen,...

Stichtag 1. März 2012: Versicherungsschutz für Mofa- und Mopedfahrer nur noch mit blauen Schildern

(ddp direct)Ab dem 1. März 2012 dürfen Mofa- und Mopedfahrer nur noch mit dem neuen blauen Kennzeichen unterwegs sein. Das blaue Nummernschild löst das ungültig gewordene, schwarze Schild des Vorjahres ab und gilt für ein Jahr, spätestens bis zum 28. Februar 2013. Besitzer von Kleinkrafträdern erhalten die neuen Kennzeichen bei ihrem Haftpflichtversicherer. Wer es versäumt das neue Kennzeichen an seinem Zweirad zu wechseln, fährt ohne Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich obendrein noch strafbar. Mofas und Mopeds müssen zwar nicht beim Straßenverkehrsamt angemeldet werden, unterliegen aber der Versicherungspflicht. Wie wichtig es für Mofa- und Mopedfahrer ist, abgesichert zu sein, zeigt die Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Allein im Jahr 2010 registrierten die deutschen Versicherer 29.700 Haftpflichtschäden und Versicherungsleistungen in Höhe von 75 Millionen Euro, die die Versicherer...

USB-Stick im KFZ-Kennzeichen-Design

Die wichtige Tourismus-Marketingfunktion von Kfz-Kennzeichen ist unstrittig: Das Nummernschild bietet in der Außendarstellung die Möglichkeit, die Wahrnehmung einer Region oder einer Stadt signifikant zu erhöhen. Durch das Nummernschild ergibt sich zudem eine nachgewiesene „emotionale Verbindung“ zwischen Fahrzeughalter und Wohnort. Ein Kraftfahrzeugkennzeichen (kurz Kfz-Kennzeichen) ist eine von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zugeteilte individuelle Registrierungsnummer, die sowohl in den Zulassungsregistern, in den Fahrzeugunterlagen als auch auf den Schildern der Kennzeichen erscheint. Sowohl für Kennzeichen...

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