Neuanmeldung

Markenrecht: Beschwerdekammer des EUIPO löscht teilweise die Marke „MONOPOLY“ wegen bösgläubig vorgenommener Neuanmeldung

Die zweite Beschwerdekammer des EUIPO hatte über den Fall zu entscheiden, in dem die Wortmarke MONOPOLY der Hasbro, Inc., welche beim EUIPO bereits im April 2010 angemeldet und im März 2011 eingetragen wurde, wegen bösgläubiger Anmeldung vom kroatischen Unternehmen Kreativni Dogadaji d.o.o. mit Löschungsantrag beim EUIPO im August 2015 angegriffen wurde. Das kroatische Unternehmen begründete seinen Löschungsantrag damit, dass die angegriffene Marke eine wiederholte Anmeldung der von Hasbro in der Vergangenheit beim EUIPO angemeldeten drei älteren MONOPOLY-Marken und daher in bösgläubiger Absicht vorgenommen sei, nämlich um die Benutzungsschonfrist unzulässigerweise zu verlängern. Im Juni 2017 wies die für Löschungsanträge zuständige Abteilung des EUIPO den Antrag des kroatischen Unternehmens zurück und führte aus, dass Hasbro mit der angegriffenen Markenanmeldung im Vergleich zu ihren zuvor angemeldeten drei Marken einen...

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