Nebenkostenabrechnung

Mieterhöhung und Nebenkostenabrechnung leicht gemacht

Mieterhöhungen rechtssicher gestalten und Mietnebenkosten korrekt abrechnen Haben Mieter und Vermieter eine Indexmiete vereinbart, dann sollten sie den Preisindex im Auge behalten. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden berechnet diesen monatlich. Im Mietvertrag werden die Weichen gestellt. Vermieter von Wohnraum dürfen sich nur auf den „Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland“ beziehen. Die Mieterhöhung berechnet sich wie folgt: Neuer Indexstand : alter Indexstand x 100 - 100 = prozentuale Steigerung. Übrigens, falls der Index sinkt, kann der Mieter die Absenkung der Miete im...

Neue Nebenkostenabrechnung mit integrierter Heizkostenabrechnung für mehrere Wohneinheiten unter Excel erschienen

Es muss nicht immer die hoch komplexe Lösung sein, wenn eine kompakte Abrechnung der Betriebskosten bzw. Nebenkosten erstellen werden soll. Häufig zeigt die Praxis, dass eher eine einfache und praxisnahe Lösung gefordert ist. Eine umfangreiche Einarbeitung entfällt gänzlich, mit wenigen Handgriffen kann bereits in kürzester Zeit die erste eigene Berechnung erstellt werden. Dabei ist die Vorlage speziell für Immobilien mit mehreren Einheiten ausgelegt. Es handelt sich dabei um eine sehr einfach zu bedienende Betriebskostenabrechnung bzw. Nebenkostenabrechnung unter Excel. Es muss kein komplexes, neues System erlernt werden....

Mieterhöhung, Mietminderung und Nebenkostenabrechnung. Was Vermieter wissen sollten

Viel Unsicherheit bei Vermietern, wenn Mieten erhöht werden sollen, wenn sie mit Mietminderungen wegen angeblicher Wohnungsmängel konfrontiert werden und Nebenkosten oder Betriebskosten abrechnen. In etwa die Hälfte aller Nebenkostenabrechnungen ist nicht korrekt; so der Deutsche Mieterbund. Allerdings eben längst nicht immer zu Lasten der Mieter! „Jeder Vermieter kann die Miete rechtssicher erhöhen und Nebenkosten und Betriebskosten zügig abrechnen. Auch gegen Mietminderungen können sich Vermieter schützen und nicht jeder Wohnungsmangel berechtigt den Mieter zur Mietminderung“, so Thomas Trepnau, Fachbuchautor...

Seminar für Vermieter, Verwalter und alle die mit Vermietung zu tun haben

Erholung, Entspannung, die Seele baumeln lassen - und Nebenkosten abrechnen Das passt nicht zusammen? Im üblichen Vermietungsalltag sicher nicht! Der erfahrene Fachbuchautor und Trainer Thomas Trepnau beweist mit seinen Seminaren und Workshops an einem Ort voller Kraft und Licht, dass die Erstellung der Mietnebenkostenabrechnung spielerisch erlernt werden kann. Im Workshop wird für jeden Teilnehmer, der dies wünscht und die erforderlichen Unterlagen dabei hat, die Betriebskostenabrechnung 2009 für einen seiner Mieter erstellt. Das nächste Seminar zur Betriebskostenabrechnung findet statt in Griechenland, Pilion, fernab...

Schock nach Nebenkostenabrechnung – harter Winter trieb Betriebskosten nach oben

Teurer Winter für Vermieter und Mieter Der harte und lange Winter, gestiegene Energiepreise, Müll- und Abwassergebühren haben dazu geführt, dass die Vermieter in Deutschland für ihre Mieter kräftig in Vorleistung gehen müssen. Denn zunächst zahlt der Vermieter diese Kosten. Sind die Betriebskostenvorauszahlungen, die der Mieter an den Vermieter leistet, zu niedrig dann bekommt der Vermieter seine für den Mieter geleisteten Vorschüsse frühestens mit der Nebenkostenabrechnung zurück. Da niemand einen so harten Winter erwartet hat, decken die Vorauszahlungen...

Nebenkostenabrechnung, Mieterhöhung und Mietminderung - Dauerbrenner für Vermieter

Vermieter sind verunsichert, wenn Sie Nebenkosten oder Betriebskosten abrechnen, Mieterhöhungen planen oder mit einer Mietminderung wegen Wohnungsmängeln konfrontiert werden. Unsicherheit, die zum Teil auf oberflächlicher interessensorientierter Verbreitung von Informationen beruht. „Dabei kann jeder Vermieter Nebenkosten und Betriebskosten zügig abrechnen und die Miete rechtssicher erhöhen. Auch gegen Mietminderungen können sich Vermieter schützen und nicht jeder Wohnungsmangel berechtigt den Mieter zur Mietminderung“, so Thomas Trepnau, Fachbuchautor und Dozent. Eine wichtige Voraussetzung für die Abrechnung...

Nebenkostenabrechnung: Vermieter dürfen die Nebenkosten nur dann abrechnen, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist

Rund 40 % der Miete entfallen auf die Mietnebenkosten. Vermieter dürfen jedoch nur über etwa 30 % der Kosten als Betriebskosten abrechnen. Der einfache Hinweis im Mietvertrag „Nebenkosten werden abgerechnet“ reicht nicht aus „Vielmehr müssen sämtliche umlagefähigen Betriebskosten, über die abgerechnet werden soll, explizit im Mietvertrag genannt werden“, so Thomas Trepnau der Autor des Buches „Rechne mit Deinem Mieter ab – Betriebskosten, die zweite Miete“. Zu den sogenannten umlagefähigen Betriebskosten gehören beispielsweise: • Die Grundsteuer, • die Kosten der Wasserversorgung, • die Kosten...

Der Countdown für die Nebenkostenabrechnung läuft

Nur noch wenig Zeit für die Abrechnung der Mietnebenkosten Bei den meisten Mietverhältnissen entspricht das Abrechnungsjahr dem Kalenderjahr. Die Abrechnungsfrist beträgt ein Jahr und endet für diese am 31.12. Für Vermieter, die die Nebenkosten für das Jahr 2008 noch nicht abgerechnet haben, wird es eng. Sie haben nur noch wenige Wochen, um die Betriebskostenabrechnung fertig zu stellen und ihren Mietern auszuhändigen. Entscheidend ist der Zugang der Nebenkostenabrechnung beim Mieter Die Abrechnungsfrist ist eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass Vermieter, die die Abrechnung zu spät erstellen, in der Regel keinen...

Nebenkosten jetzt zügig abrechnen – Frist zur Abrechnung nicht verpassen

Oftmals versäumt: Ausschlussfrist zur Abrechnung der Mietnebenkosten Viele Vermieter haben die Nebenkostenabrechnung für ihre Mieter noch nicht erstellt. Dabei ist die Beachtung der Abrechnungsfrist oder der sogenannten Ausschlussfrist entscheidend für die Frage: „Kann der Vermieter seine Forderungen aus der Betriebskostenabrechnung gegenüber seinem Mieter durchsetzen?“ so Thomas Trepnau, der Autor des Fachbuches „Rechne mit Deinem Mieter ab – Betriebskosten, die zweite Miete“. „Mancher Vermieter erstellt die Betriebskostenabrechnung erst kurz vor dem Ablauf der Ausschlussfrist. Wenn die Abrechnung nach Ablauf...

Nebenkostenabrechnung für Vermieter - jetzt oder nie

In seinem neuen Buch „Rechne mit Deinem Mieter ab - Betriebskosten die zweite Miete“ zeigt Fachbuchautor Thomas Trepnau wie wichtig es für den Vermieter ist, die sogenannte Ausschlussfrist für die Abrechnung der Nebenkosten und Betriebskosten zu beachten. Die Nebenkostenabrechnung kann jeder Vermieter leicht selbst erstellen. Vorausgesetzt, dass die richtigen Vorkehrungen getroffen wurden und die Abrechnungsfrist nicht übersehen wird. Der Autor, dessen fachkundiger Rat schon vielen hundert Vermietern aus der Klemme geholfen hat, gibt in seinem Ratgeber die Strategien preis, mit denen er seine eigene Betriebskostenabrechnung...

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