Nachweispflicht

Proindex Capital AG über neue Einreisebestimmungen in Paraguay

Paraguay änderte Einreisebestimmungen wegen Gelbfieber-Erkrankungen - Andreas Jelinek von der Proindex Capital AG klärt auf Suhl, 15.03.2018. In dieser Woche macht Andreas Jelinek, der Vorstand der Proindex Capital AG, auf die neuen Einreisebestimmungen für Paraguay aufmerksam. „Die Regierung in Paraguay reagiert derzeit sehr kurzfristig auf die enorm steigende Anzahl an Gelbfieberinfektionen in ganz Südamerika“, erklärt Jelinek. Seit dem 1. Februar 2018 gilt nun die Nachweispflicht für eine Gelbfieber-Impfung an der Grenzkontrolle für Reisende aus den brasilianischen Bundesstaaten Bahía, Espírito Santo, Rio de Janeiro und São Paulo. „Ein Paraguay-Besuch ist ein Wunsch vieler Südamerika-Reisenden. Die Regelung gilt ebenfalls für Transitreisende, die in die oben genannten brasilianischen Bundesstaaten reisen wollen oder eben in andere Gelbfieber-Endemiegebiete in Südamerika“, erklärt der Vorstand der Proindex Capital AG weiter....

MCM Investor Concept AG, Magdeburg: Fahren Banken ein „lean program“?

Magdeburg, 12.12.2013. Kleinanleger fühlen sich hierzulande von ihrer Bank oft schlecht beraten. Dies berichtet der Nachrichtendienst dpa mit Verweis auf eine Umfrage der Unternehmensberatung Cofinpro. Stolze 60 Prozent der Befragten sind dabei der Meinung, dass sich seit 2010 nichts wirklich verbessert habe. Eine Aussage, die sich mit anderen Erhebungen deckt. Was könnten die Gründe sein? Viele Banker fühlen seit Einführung der Nachweispflichten überfordert. Die anzufertigenden Protokolle stellen dabei nicht nur eine Hürde im Hinblick auf die organisatorische Abwicklung dar, sie werden von vielen Beratern zudem als kritisch angesehen. Denn bei genauer Betrachtung muss sich der Berater dem Grunde nach darauf verlassen, was der potentielle Kunde ihm sagt. In einem Haftungsprozess berufen sich jedoch viele darauf, sie hätten überhaupt nicht verstanden, was der Berater ihnen gesagt habe. In der Folge tendieren viele Bankberater (wie andere...

Einkommensteuer - Bundesfinanzhof entscheidet über Umfang der Nachweispflicht für Bewirtungsaufwendungen

Immer wieder zu Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung führt der Betriebsausgabenabzug für Bewirtungsaufwendungen des steuerpflichtigen Unternehmers anlässlich von Geschäftsessen etc. Nach der gesetzlichen Regelung in § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG dürfen den zu versteuernden Gewinn des Unternehmers nicht mindern "Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass, soweit sie 70 Prozent der Aufwendungen übersteigen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind. Zum Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen hat der Steuerpflichtige schriftlich die folgenden Angaben zu machen: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie Höhe der Aufwendungen. Hat die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden, so genügen Angaben zu dem Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung; die Rechnung über die Bewirtung ist...

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