Nachrangdarlehen als wirtschaftliches Eigenkapita
19.05.2020: Wirtschaft | Dr. jur. Horst Werner | Dr. Werner Financial Service AG | Form des Nachrangkapitals | Nachrangdarlehen | Nachrangdarlehen als eigenkapitalnahe Gelder | Nachrangdarlehen als wirtschaftliches Eigenkapita | Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
Pressetext verfasst von HorstWerner am Di, 2020-05-19 09:59.
Grundsätze zum Nachrangdarlehen als eigenkapitalnahe Gelder mit qualifiziertem Rangrücktritt - von Dr. jur. Horst Werner
Nachrangdarlehen als wirtschaftliches Eigenkapital sind eine Form des Nachrangkapitals, so Dr. jur. H. Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) , das es in verschiedenen Variationen gibt. Nachrangdarlehen sind seit dem 10. Juli 2015 Finanzinstrumente im Sinne der seit dem Sommer 2015 reformierten Prospektgesetze über Vermögensanlagen. Nachrangdarlehen gehören jetzt gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 a) Vermögensanlagengesetz ab dem 10. Juli 2015 zu den Vermögensanlagen, für die diese Bereichsausnahme ebenfalls gilt, wonach u.a. eine Prospektpflicht nicht besteht, sofern nicht mehr als 20 Nachrang-Darlehensanteile platziert werden. Dabei ist die Höhe der einzelnen Darlehensbeträge ohne Bedeutung und somit unerheblich. Diese Vertragsanzahl-„Geringfügigkeitsgrenze“ für Vermögensanlagen wird jetzt auch entsprechend einer klarstellenden Mitteilung der BaFin für Nachrangdarlehen bestätigt ( BaFin-Information von Anfang Juli 2015 ), so dass Nachrangdarlehen...
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