Mitgliederförderung

Rückvergütungen an Konsum-Genossenschaftler sind nach KStG steuerfrei und dienen als genossenschaftliches Steuersparmodell

Die Entstehung der modernen Konsumgenossenschaften in Deutschland ( z.B. Edeka; Raiffeisen e.G. etc. ) wurde vor 200 Jahren durch das englische Vorbild angestoßen und vollzog sich in mehreren Jahrzehnten ( ausführlicher Dr. Horst Werner auf www.finanzierung-ohne-bank.de ). Gegen Ende des 19. Jahrhunderts entwickelten sie sich jedoch zu Massenorganisationen mit hohem Marktanteil. Sie bedeuteten einerseits für die arme Bevölkerung eine Möglichkeit zur Selbsthilfe und dem Schutz vor der Willkür der Händler. Andererseits stellten sie auch eine wirtschaftliche Innovation dar. Nicht nur der deutsche Steuergesetzgeber hat die Konsumgenossenschaften gefördert, sondern auch der handelsrechtliche Gesetzgeber mit dem Grundgedanken des Förderprinzips der Mitglieder. Nach einer Definition der Genossenschaft gilt diese als eine juristisch verselbständigte Vereinigung von natürlichen oder juristischen Personen, die sich auf freiwilliger Basis zusammenschließen,...

Olaf Haubold, Cooperative Consulting eG: Genossenschaftsgesetz versus Abgabenordnung?

Ist die Umsetzung der Mitgliederförderung durch eine Genossenschaft steuerschädlich für deren Mitglieder? Willich, 22.02.2018.Nach der Reform des Genossenschaftsgesetzes vom 22.07.2017 hat der Prüfungsverband: „Im Prüfungsbericht Stellung dazu zu nehmen, ob und auf welche Weise die Genossenschaft im Prüfungszeitraum einen zulässigen Förderzweck verfolgt hat." „Aber was ist Förderzweck, was sind die „Mitgliederwirtschaften“, dessen Ergebnis gefördert werden soll? Das sind Fragen, die mir in meiner Beratungspraxis immer wieder gestellt werden“, sagt Genossenschaftsgründungsberater Olaf Haubold. „Insbesondere von Mitgliedern, die als Familie eine Genossenschaft gegründet haben und deren Geschäftsgegenstand überwiegend in der Verwaltung des Vermögens besteht“, so der Vorstand der Cooperative Consulting eG. „Bevor wir auf den Förderzweck und die steuerlichen Auswirkungen näher eingehen, ein paar Bemerkungen zu dem...

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