Ministerpräsident Armin Laschet

Hat in NRW die Justiz mit Duldung der Politik die Bildung einer kriminellen Vereinigung zugelassen ?

Unbeantwortete Strafanzeige vom 05. Februar 2018 Nur per Fax: (0211) 837-1150 Persönlich vorzulegen Ministerpräsidenten Herrn Armin Laschet Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfahlen 40190 Düsseldorf Strafanzeige gegen die Justiz in NRW und Andere Vorwurf der Bildung in Teilen einer kriminellen Vereinigung zur vorsätzlichen bandenmäßigen Strafvereitlungen im Amt, hier in Verbindung mit den Patentrechten Nr. DE 197 11 050, Nr. EU 1232205, Nr. US 6.924.319, Nr. CN 2.426.598, Nr. CZ 302953 sowie dazu Verrat von Dienstgeheimnissen, der internationalen Verleumdung in Tateinheit gegen Herrn G. K. mit einhergehender Kreditschädigung sowie in einem besonders schweren Fall der schweren Steuerhinterziehung in Millionenhöhe durch Felix Eugen A. und Andere Die Bildung krimineller Vereinigungen ist eine Straftat, die in Deutschland in § 129 StGB normiert ist und mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit...

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