Mietschulden

01.07.2013: | | |

Erben haften nur bedingt für Mietschulden

Nach dem Tod eines Mieters läuft der Mietvertrag mit den übrigen in der Wohnung lebenden Angehörigen weiter. Wohnte der Verstorbene allein, treten die Erben in den Vertrag ein. Grundsätzlich haften diese mit ihrem gesamten Vermögen für die Mietschulden. Sie können jedoch innerhalb eines Monats den Mietvertrag kündigen. Dann müssen sie offene Mietschulden nicht zahlen, soweit das geerbte Vermögen hierfür nicht ausreicht. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, weist auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes (VIII ZR 68/12) hin. Im entschiedenen Fall hatten die Erben sofort nach dem Tod ihres Vaters den Mietvertrag gekündigt. Der Vermieter machte offene Mietschulden von rund 7.700 Euro geltend. Er verlangte dabei unter anderem die drei Mieten bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist und Schadensersatz für unterbliebene Schönheitsreparaturen und Schäden...

Anjas Erste Property oder: Mietszenen aus Wilhelmshaven

Mietszenen aus Wilhelmshaven: Krumme Straße, im Treppenhaus brennt Tag und Nacht das Licht, vor dem Haus lösen sich Gehwegplatten, gereinigt wird nichts mehr; Mühlenweg, der Eingang ist Tag und Nacht beleuchtet, vor dem Haus werden die Pflastersteine immer wackeliger. Derweil klingelt jemand mit einer Liste in der Hand an Wohnungstüren, erkundigt sich,ob die ihm übermittelten Mietschulden zutreffend sind, bei dem einen sind´s 500 Euro, bei einem anderen sogar 4 000 Euro. Streitet man diese Mietschulden ab, macht der Mann ein Häkchen und zieht weiter. Ist dieser Mann Hausmeister? "So was ähnliches", antwortet er. Mietszenen aus Wilhelmshaven: Eine Heuschrecke schmatzt sich von der City aus durch Straßenzüge. Verwaltet werden die Häuser von Treureal, dann von Accord Immobilien, zuletzt von der Apex Management Service GmbH. Der Eigentümer der Häuser hat seinen Sitz in London. Oder bereits in Neuseeland? Eine Mieterin packt ihre...

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