Medienfonds

Michael Oehme, CapitalPR AG: Bundesfinanzministerium greift bei Graumarktprodukten durch

St. Gallen, 23.04.2014. Eine Vielzahl an Skandalen bringt nun auch das Bundesfinanzministerium (BMF) auf den Plan. Es hat nach Veröffentlichung mehrerer Medien ein Zehn-Punkte-Arbeitspapier auf den Weg gebracht, das im Zweifel auch ein Vertriebsverbot für „verdächtige“ Anbieter zum Inhalt hat. Entscheidungen des Bundesfinanzministeriums (BMF) brachten letztendlich die Medienfonds zu Fall. Aus rückwirkender Sicht war es auch nicht weiter zu akzeptieren, dass Milliarden an steueroptimierten deutschen Anlegergelder nach Hollywood flossen, die viel zu wenig einbrachten. Geht das BMF jetzt bei Graumarktprodukten, besser bekannt als geschlossene Fonds, generell so restriktiv vor? Es ist zu vermuten. Jedenfalls hat das BMF mehreren Medien bestätigt, dass es ein Zehn-Punkte-Arbeitspapier gibt, das mehr Handlungsmöglichkeiten einräumt. So will man verstärkt auf Informationspflichten pochen. Er soll zudem keine Umgehungstatbestände mehr...

Apollo-Medienfonds: Nachzahlungen von Anlegern gefordert

Schlechte Nachrichten für Anleger der geschlossenen Medienfonds ApolloProMovie und ApolloProScreen. Aktuell fordern die Fondsgesellschaften die Anleger dazu auf, einen Teil der noch ausstehenden Einlagen an die Fondsgesellschaft zu bezahlen. Hintergrund sei eine Forderung der Finanzverwaltung aufgrund aberkannter steuerlicher Vorteile. Hinzu kommen hohe Säumniszinsen. Das Risiko bei den Medienbeteiligungen besteht vor allem darin, dass sich die Produktionskosten nicht einspielen lassen, wenn der Film floppt. Dieses Risiko soll durch bankseitige Garantien ausgeschlossen werden. Es wird vor allem der Fall abgesichert, wenn der Lizenznehmer die festgelegten Lizenzgebühren nicht zahlt. In einer solchen Situation zahlt die versichernde Bank entweder bestimmte Beträge oder sie tilgt die Schuld ganz. Wenn eine solche Absicherung jedoch nicht greift, verwirklicht sich das Risiko voll. Betroffene Medienfondsanleger sollten sich zeitnah mit der...

04.06.2013: | |

Achte Boll Kino Beteiligungsges. (Boll Medienfonds 8): positives Urteil für Anleger

Uwe Boll zu Schadenersatz an Filmfondsanleger verurteilt Erfolgreich verlief der Schadenersatzprozess für einen Anleger der Achten Boll Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, der gegen den Fondsinitiator Dr. Uwe Boll geklagt hatte. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte Boll im Dezember 2012 zur Rückerstattung des investierten Betrages und zur Freistellung des Anlegers von Nachschussforderungen der wirtschaftlich nicht erfolgreichen Fondsgesellschaft. Der Anleger, dem von einem Vermittler der Firma Brenneisen Capital AG zur Beteiligung an dem Fonds geraten worden war, hatte geltend gemacht, dass ihm vor der Zeichnung des Fonds weder der Prospekt überreicht worden sei, noch habe der Vermittler ihn über das Totalverlustrisiko oder die Zusammensetzung oder Höhe der Weichkosten informiert. Das Landgericht sah die Haftung des Initiators Boll als begründet an. Dieser habe als Gründungskommanditist der Achten Boll Beteiligungsgesellschaft...

Triple-A für AUREA 1. Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG

Hamburg, 31. August 2011. Die Ratingagentur KAPITALGEWINN, Berlin, bewertet den Hamburger Medienfonds AUREA 1. Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Triple-A. Die AUREA RECORDS produziert und vermarktet Musik, stellt DVDs, Videoclips und Merchandisingartikel her und handelt mit Lizenzen und Rechten von Musikwerken. Nach der Geschäftsidee werden überdurchschnittlich begabte und gut ausgebildete Künstler mit professionellen Produzenten, Marketingexperten und erfolgreichen Promotionsfirmen (die goldene Schallplatten nachweisen können), zusammen gebracht. Der Fonds ist dabei gewinnorientiert ausgerichtet. Die Kosten wurden bewusst...

Medienfonds: Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich setzt Erfolgserie fort

25.07.2011: Mit Urteil vom 12.07.2011 verurteilte das Landgericht München die UniCredit Bank AG (vormals: Bayerische HypoVereinsbank AG) zur Rückabwicklung eines KALEDO-Medienfonds. Das anlegerfreundliche Urteil ist auf nahezu alle Fondsbeteiligungen übertragbar. Begleitumstände des Medienfondserwerbs Nachdem der Kläger im Jahre 2003 eine betriebliche Abfindung erhalten hatte, ließ er sich von seiner langjährigen Hausbank beraten, da er Vermögen bilden und Altersvorsorge betreiben wollte. Im Vertrauen auf die Empfehlung des Bankberaters erwarb er dann eine Medienfondsbeteiligung an der KALEDO Productions GmbH & Co. KG in...

21.02.2010: | | |

N1 Filmfonds: Schadenersatz für Anleger

- Heidelberg, den 22. Februar 2010 - Die Volksbank Bonn Rhein-Sieg muss einem Anleger des N1 Filmfonds Schadensersatz leisten. Dieser hatte sich auf den Rat seiner Bank hin mit 75.000 Euro an dem Fonds beteiligt. Die Bank muss nun die Fondsanteile zurücknehmen und 108.000 Euro einschließlich entgangener Eigenkapitalverzinsung zahlen. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Bonn vom 26. Februar 2008 - 3 O 261/07 – wurde durch Rücknahme der Berufung rechtskräftig. Rund 104 Millionen € Anlegergelder wurden in den Jahren 2001 – 2003 überwiegend von Volks- und Raiffeisenbanken für den N1 Filmfonds eingesammelt, der als Joint...

01.07.2009: |

Finanzverwaltung streicht Steuervorteile für Medienfonds - tausende Anleger betroffen

Die Bayerische Finanzverwaltung hat seit 2001 keine Betriebsprüfung eines Medienfonds mit Leasingstruktur mehr abgeschlossen. Das jedenfalls war der Status Anfang 2009. Doch nun hagelt es Bescheide. Im Herbst 2007 hat eine Konferenz der Einkommensteuerreferenten der Länder und des Bundes statt gefunden. Deren Beschlüsse wurden noch einmal anderthalb Jahre unter Verschluss gehalten, offenbar weil es noch Unklarheiten bei der Umsetzung der Beschlüsse gab. Diese Unklarheiten sind jetzt geklärt. Den Anlegern gehen 70 bis 80 % ihrer Steuervorteile verloren und das rückwirkend. So kommen noch 6 % Zinsen im Jahr dazu. Ein kann deshalb...

25.02.2008: |

Abadi legt Übernahmeangebot für Anleger des VIP Medienfonds 4 vor

Angebot der Abadi & Co. Securities, Ltd. eröffnet Anlegern die Chance auf einen kurzfristigen Ausstieg Grünwald, 25. Februar 2008 – Gute Nachrichten für diejenigen Anleger des VIP Medienfonds 4, die ihre Fondsanteile veräußern möchten: Abadi & Co. Securities, Ltd. (Abadi) unterbreitet den Anlegern wie angekündigt ein Kaufangebot. Das Interesse von Abadi war zuletzt aufgrund der nicht durchgeführten Austauschinvestitionen und der in diesem Zusammenhang im Raum stehenden Schäden fraglich gewesen. Das Kaufangebot sieht die Übernahme der gesamten Darlehensverbindlichkeiten sowie die Zahlung eines Barbetrages vor. Interessierte...

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