Lebensmittelinformationsverordnung

Das DELICARDO Infopackage zur Umsetzung der Lebensmittelinformations-Verordnung

Ab dem 13. Dezember 2014 muss nach der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) auch lose Ware bezüglich der 14 definierten Hauptallergene Informationen aufweisen. Das betrifft auch Speisen, die in der Gastronomie angeboten werden. Die Hauptallergene sind: glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid/ Sulphit, Lupinen und Weichtiere sowie Erzeugnissen daraus. Die LMIV gilt für alle Mitgliedstaaten der EU, in welcher Form genau die Informationspflicht umzusetzen ist, kann jedoch national bestimmt werden. In Deutschland wurde dafür am 08.Juli 2014 ein Entwurf der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) veröffentlicht. Nach §4 des Entwurfs dürfen nicht vorverpackte Waren nur noch abgegeben werden, wenn die vorkommenden Hauptallergene an einem Schild auf oder in unmittelbarer Nähe des Lebensmittels angegeben werden. Auf das Vorkommen von...

Abmahnung Lebensmittelinformationsverordnung 1169/2011 (LMIV) vorbeugen - Verpflichtende Angaben machen

Ab Samstag den 13. Dezember 2014 treffen alle Lebensmittelhändler neue zahlreiche Informationspflichten, die dem Konsumenten vor Vertragsabschluss zu erteilen sind. In den Medien wird jetzt schon vor Abmahnungen gewarnt. Was ist am dem 13. Dezember 2014 Pflicht? Bezeichnung des Lebensmittels Verzeichnis der Zutaten Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten Nettofüllmenge des Lebensmittels Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum ggf. besondere Anweisungen für Aufbewahrung und/oder Anweisung für die Verwendung Name oder Firma und Anschrift des Unternehmens ggf. Ursprungsland oder Herkunftsort Gebrauchsanleitung, falls es schwierig wäre, das Lebensmittel ohne eine solche angemessen zu verwenden für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Vol. % die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts Nährwertdeklaration,...

Citizen und NiceLabel verhelfen Lebensmittelherstellern zur fristgerechten Einhaltung der Allergiekennzeichnung

Citizen Systems Europe und NiceLabel haben eine gemeinsame Lösung entwickelt: Sie unterstützen Lebensmittel- und Getränkehersteller dabei, die „Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, (EU) 1169/2011“ einzuhalten. Die neue Verordnung muss ab dem 13. Dezember 2014 umgesetzt werden. Hersteller müssen ab diesem Zeitpunkt Allergene in Lebensmitteln auf den Verpackungen besonders kennzeichnen. Da die Frist bis zur Konformitätsanforderung nur noch vier Monate beträgt, ist die Verfügbarkeit der richtigen Drucklösungen dringend erforderlich, um die Gesetzgebung einzuhalten. Für die Konformität müssen Lebensmittel-Lieferanten Allergene in der Zutatenliste deutlich hervorheben und dabei besondere Regeln für Layout und Design erfüllen. Artikel 21 der (EU) 1169/2011 (Kennzeichnung von Allergenen) fordert beispielsweise, dass Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, „sich durch Schriftart,...

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