Krypto-Wertpapier

Elektronische Wertpapiere stehen nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung vor der Zulassung – von Dr. jur. Horst Werner

Der deutsche Kapitalmarkt begrüßt grundsätzlich die Einführung elektronischer Wertpapiere und damit die Möglichkeit, Wertpapiere künftig auch urkundslos zu begeben. In der Bundesrepublik steht das Krypto-Wertpapier ( siehe § 16 Gesetz über elektronische Wertpapiere - eWpG ) ebenso kurz vor der Einführung wie das elektronische bzw. digitale Wertpapier ( siehe § 12 eWpG. ), berichtet Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) . Ein entsprechender Entwurf der Bundesregierung ( https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/269/1926925.pdf mit Gesetzestext-Entwurf und mit 57 Seiten Begründung wurde im Rahmen ihrer Blockchain-Strategie bereits ins Parlament eingebracht und könnte alsbald von diesem verabschiedet werden ) – siehe Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode, Drucksache 19/26925. Der Gesetzentwurf ist technologieneutral formuliert. Er differenziert zwischen elektronischen Wertpapieren und Krypto-Wertpapieren. Ziel des Gesetzentwurfs...

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