Krankschreibung

Schlafstörungen in der Arbeitswelt können zu Rechten und Pflichten führen

Hierauf macht der Leiter der Selbsthilfeinitiative zu Zwang, Phobie, Depression, Psychose und Schlaferkrankungen aufmerksam. Dennis Riehle (Konstanz) führt hierzu aus: "Leiden Menschen unter chronischen Schlafstörungen, kann dies erhebliche Auswirkungen auf ihre Leistungsfähigkeit am Tag haben. Besonders das Berufsleben kann betroffen sein. Wer beispielsweise aufgrund eines Schlafapnoe-Syndroms keinen erholsamen Schlaf findet, neigt zu Tagesschläfrigkeit und ist während des Tages müde, unkonzentriert und erschöpft. Diese Aufmerksamkeitsprobleme können am Arbeitsplatz sogar sehr gefährlich werden, beispielsweise, wenn Maschinen bedient werden müssen und es auf Wachheit ankommt. Welche Rechte haben Patienten, wenn sie aufgrund einer Schlafstörung in ihrer täglichen Leistungsfähigkeit im Beruf eingeschränkt sind und dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Erwartungen und Aufgaben erfüllen zu können? Wir versuchen, darauf Antworten zu...

Heilmittelwerberecht: Digitale AU-Bescheinigung von Hamburger Startup

Die Wettbewerbszentrale verklagt das Hamburger Startup AU-Schein, das digitale Krankschreibungen anbietet. Gegen diese digitalen Krankschreibungen will die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs vorgehen. Sie hat vor dem Landgericht Hamburg einen Prozess gegen das Hamburger Startup eingeleitet. AU-Schein wirbt auf seiner Webseite dafür, „Krankschreibungen ohne Arztbesuch“ auszustellen. Die Online-Krankschreibung funktioniert bei Erkältung, Regel- und Rückenschmerzen, Stress, Blasenentzündung und Migräne. Patienten können online Fragen zu ihren Symptomen beantworten und 14 Euro zahlen. Anschließend bekommen sie, so das Versprechen, die Bescheinigung, unterschrieben von einem Privatarzt. Der Krankenschein wird dann per PDF oder per Post an den Patienten versendet. Die Wettbewerbszentrale sieht in dem Angebot einen Verstoß gegen § 9 HWG (Heilmittelwerbegesetz). In § 9 HWG ist ein Verbot für die Werbung für Fernbehandlungen...

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